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Justizministerium will virtuelle Hauptversammlungen ermöglichen

Christine Lambrecht will das Aktiengesetz anpassen. Virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sollen Corona-Ansteckungen vorbeugen.

Das Bundesjustizministerium will die Präsenzpflicht bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften angesichts der Coronakrise drastisch aufweichen. Nach Informationen des Handelsblatts aus Regierungskreisen ist ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Bestandteil der Maßnahmen, die das Bundeskabinett am Montag beschließen will.

Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf demnach in der Ressortabstimmung. Den Angaben zufolge, sollen die Möglichkeiten für Online-Versammlungen oder Beschlussfassungen außerhalb von Versammlungen erweitert werden. Dies gelte insbesondere für die virtuelle Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, hieß es aus Regierungskreisen.

Unternehmen, deren Hauptversammlungen in dieser Berichtssaison noch bevorstehen, hatten in den vergangenen Tagen massiv dafür geworben, virtuelle Hauptversammlungen zu ermöglichen.

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Die Verbote und Beschränkungen von Veranstaltungen zur Abwehr der Corona-Pandemie machen es für große Unternehmen extrem schwierig, Hauptversammlungen als Präsenzveranstaltungen abzuhalten.

Das Deutsche Aktieninstitut hatte deshalb Ende vergangener Woche ein Positionspapier veröffentlicht, in dem gefordert wurde, die Hauptversammlungen im laufenden Jahr ohne die physische Präsenz der Aktionäre zu ermöglichen. „Deutschland befindet sich im Ausnahmezustand. Veranstaltungen werden untersagt, Geschäfte müssen schließen und unser aller Bewegungsfreiheit wird immer weiter eingeschränkt. Niemand kann sagen, wie lange diese Situation noch andauert. Unternehmen, die jetzt ihre Hauptversammlungen abhalten müssen, stehen deshalb vor massiven Problemen", sagte Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts.

„Auf der Hauptversammlung werden wichtige Unternehmensbeschlüsse gefasst, die für die Handlungsfähigkeit der Unternehmen entscheidend sind. Deshalb muss Deutschland, wie beispielsweise schon in Frankreich und der Schweiz geschehen, jetzt aktiv werden und Hauptversammlungen ohne die persönliche Teilnahme der Aktionäre ermöglichen“, forderte Bortenlänger.

Warum ist die Hauptversammlung so wichtig?

Diesem Wunsch soll das neue Gesetz Rechnung tragen. Die Hauptversammlung ist neben Vorstand und Aufsichtsrat das wichtigste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft. Die Aktionäre fassen dort unter anderem Beschlüsse zur Dividendenausschüttung oder zu Strukturmaßnahmen, wie beispielsweise Kapitalerhöhungen.

Das Aktiengesetz schreibt vor, dass Hauptversammlungen als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden müssen. Angesichts der Lage unterstütze man ausdrücklich die Überlegungen der Bundesregierung, hieß es beim Energieversorger Eon. Andere europäische Länder wie beispielsweise Spanien, Frankreich und die Schweiz hätten bereits reagiert und solche Regelungen eingeführt.

„Wir appellieren an die Bundesregierung, ebenfalls schnell und unbürokratisch zu reagieren“, so Eon. Solche Regelungen würden helfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Situation zu entschärfen, damit Aktionäre trotz der bestehenden Versammlungsverbote sicher ihr Stimmrecht ausüben könnten. „Insbesondere der Beschluss von Dividenden ist für die Einkünfte vieler Pensionsfonds relevant, Dividenden sind aber auch Teil der Altersvorsorge von vielen Bürgerinnen und Bürger“.