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Justiz: Verfassungsgerichtshof setzt Verfahren zum Mietendeckel aus

Berlin. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat das von den Abgeordneten der CDU- und FDP-Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus angestrengte Normenkontrollverfahren gegen den Mietendeckel ausgesetzt. In der Begründung zu dem am Mittwoch gefassten Beschluss, der der Berliner Morgenpost vorliegt, verweisen die Richter auf das parallel von CDU- und FDP-Bundestagsabgeordneten eingeleitete Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Nachdem das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt hat, dass es beabsichtigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 zu entscheiden“, solle der Abschluss dieses Verfahrens zunächst abgewartet werden.

CDU-Politiker: „Entscheidung war zu erwarten“

„Dass der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung zum Mietendeckel aussetzen wird, damit das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, war zu erwarten“, sagte Christian Gräff, Wohnungspolitischer Sprecher der Berliner CDU-Fraktion. „Ich gehe nach wie vor davon aus, dass der Senat den Berlinern etwas vorgaukelt und das Gesetz verfassungswidrig ist.“

Auch der FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja reagierte gelassen. „Im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland macht es Sinn, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin das Verfahren um den Mietendeckel aussetzt, bis das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeht“, so Czaja. „Wir gehen davon aus, dass wir im ersten Quartal 2021 endlich Rechtssicherheit für den Wohnungsmarkt in Berlin bekommen werden und das...

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