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Justiz billigt nächtliche Ausgehbeschränkung in Katalonien

BARCELONA (dpa-AFX) - Der Oberste Gerichtshof Kataloniens hat die von der Regionalregierung in Barcelona angesichts steigender Corona-Zahlen angeordneten strengen Beschränkungen des öffentlichen Lebens gebilligt. Das teilte der Gerichtshof am Donnerstag mit. Damit gilt ab Freitag eine Ausgehbeschränkung von 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern und einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 250. Das ist fast überall der Fall. Von den zunächst auf zwei Wochen angelegten Maßnahmen seien damit 6,3 Millionen Bewohner oder 82 Prozent der Bevölkerung der Region im Nordosten Spaniens betroffen, schrieb die Zeitung "La Vanguardia".

Clubs, Bars und Discos müssen schließen. In den Innenräumen von Gaststätten dürfen nur noch 50 Prozent der eigentlich zulässigen Plätze vergeben werden. In fast allen anderen öffentlichen Einrichtungen und Geschäften dürfen nur noch 70 Prozent der Kapazität genutzt werden. Die Teilnehmerzahl bei Zusammenkünften im öffentlichen wie im privaten Rahmen wird auf zehn beschränkt.

Katalonien ist damit die große Ausnahme in Spanien. Alle anderen autonomen Gemeinschaften, die in etwa deutschen Bundesländern entsprechen, verzichten bisher auf drastische Einschränkungen. Regierungschef Pedro Sánchez ordnete am Donnerstag lediglich die Wiedereinführung einer Maskenpflicht auch im Freien an. Die aber tragen Spanier außerhalb ihrer Wohnung schon jetzt meist freiwillig. Ansonsten gilt in vielen Gegenden Spaniens die 3G-Regel - geimpft, genesen oder getestet - beim Betreten von Gaststätten und anderen Freizeiteinrichtungen.

Die Corona-Zahlen steigen in Spanien trotz einer hohen Impfrate von 80 Prozent sehr schnell. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 486. Zum Vergleich: Für Deutschland gab das RKI diesen Wert mit 280 an. Allerdings weisen die meisten Infizierten keine oder nur leichte Krankheitssymptome auf und die Lage in den Krankenhäusern ist deshalb nicht so dramatisch wie in Deutschland.