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Große Koalition will Klagemöglichkeiten für Digitalkonzerne beschneiden

Union und SPD wollen verhindern, dass Facebook und Co vor Gericht die Durchsetzung von Kartellentscheidungen endlos aufhalten. Doch es gibt rechtliche Bedenken.

Eine Reform des Kartellrechts soll dem Amt ermöglichen, schneller gegen wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken großer Internetkonzerne vorzugehen. Foto: dpa
Eine Reform des Kartellrechts soll dem Amt ermöglichen, schneller gegen wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken großer Internetkonzerne vorzugehen. Foto: dpa

Union und SPD haben die Verabschiedung der Reform des Wettbewerbsrechts verschoben. Hintergrund sind Bedenken des Bundesjustizministeriums gegen das Vorhaben, die Klagemöglichkeiten der großen Digitalunternehmen gegen Kartellentscheidungen einzuschränken, wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfuhr.

Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollte eigentlich diese Woche im Bundestag verabschiedet werden. Die Reform zielt vor allem auf große Digitalunternehmen wie Google, Amazon oder Facebook. Sie soll es dem Bundeskartellamt ermöglichen, schneller gegen wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken der Konzerne vorzugehen.

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Dafür wollen die Abgeordneten auch den Rechtsweg verkürzen, den marktmächtige Digitalunternehmen gegen die Entscheidungen der Bonner Kartellbehörde beschreiten können. Bislang landen die Klagen zuerst vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Über den Einspruch entscheidet dann der Bundesgerichtshof.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, direkt die obersten Bundesrichter mit den Klagen der Tech-Konzerne zu befassen. Sie begründen die Eilbedürftigkeit mit der hohen Dynamik der digitalen Märkte. Einmal unrechtmäßig erlangte Vorteile ließen sich im Nachhinein nur schwerlich rückgängig machen.

Als Beleg für den Handlungsbedarf verweisen die Koalitionsfraktionen vor allem auf die jüngsten Klagen von Facebook. Das Kartellamt hatte dem US-Konzern Anfang des Jahres 2019 untersagt, von seinen Nutzern die pauschale Zustimmung zum Sammeln und Verknüpfen ihrer Daten zu verlangen, ohne weniger weitreichende Wahlmöglichkeiten anzubieten. Damit habe das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung bei sozialen Netzwerken missbraucht.

Facebook legte daraufhin einen Eilantrag vor dem OLG Düsseldorf ein, die Umsetzung der Entscheidung bis zum eigentlichen Urteil auszusetzen. Das Oberlandesgericht gab dem statt, der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung der Düsseldorfer Richter im Sommer wieder auf. Erst kürzlich reichte Facebook daraufhin einen zweiten Eilantrag ein.

Koalitionspartner reagiert verärgert

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) machte am Dienstag aber Bedenken gegen die Pläne zur Verkürzung des Rechtswegs geltend, wie es in Koalitionskreisen heißt. In den kommenden Wochen soll nun geprüft werden, ob die Verkürzung des Rechtswegs verfassungsgemäß ist.

Beim Koalitionspartner sorgt die späte Intervention der SPD-Ministerin für Unverständnis: Die GWB-Novelle sei „ein großer Wurf, und wir verlieren jetzt wertvolle Zeit“, kritisierte CDU-Berichterstatter Matthias Heider.

Lambrecht habe bereits in den vergangenen Monaten auf der Bremse gestanden, rügt der CSU-Abgeordnete Hansjörg Durz. "Ich erwarte, dass sie nun endlich ihren Beitrag für mehr Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb im Netz leistet."

Der zuständige SPD-Abgeordnete Falko Mohrs hält dagegen: "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit", sagte er. Es sei besser, die Verabschiedung um wenige Wochen zu verschieben, als später ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu riskieren.

Die Grünen-Wirtschaftspolitikerin Katharina Dröge kritisierte "das hektische Verfahren der Koalitionsfraktionen in letzter Sekunde". Es gebe schon länger die Befürchtung, dass die großen Digitalkonzerne versuchen könnten, über eine Vielzahl an Gerichtsverfahren die Verschärfung des Wettbewerbsrechts zu unterlaufen. "Wir brauchen hierzu eine vernünftige Debatte im Ausschuss“, forderte sie.

Mit der Reform des GWB will die Bundesregierung eine führende Rolle bei der Regulierung der mächtigen Tech-Konzerne einnehmen. Die EU-Kommission hatte am Dienstag ebenfalls umfassende Vorschläge dafür vorgelegt, die aber frühestens in zwei Jahren in Kraft treten dürften.