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Jurist Kube: Nachtragshaushalt für das laufende Jahr nötig

BERLIN (dpa-AFX) -Als Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil muss der Bundestag nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Hanno Kube von der Universität Heidelberg einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr beschließen. Das sagte der von der CDU/CSU-Fraktion bestellte Experte am Dienstag in einer Anhörung des Haushaltsausschusses.

Nicht nur der unmittelbar vom Urteil betroffene Klima- und Transformationsfonds (KTF), der den klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft finanzieren soll, ist nach Kubes Einschätzung berührt. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Abfederung hoher Strom-, Gas- und Fernwärmepreise werfe ähnliche Probleme auf. Unter diesen Umständen sei der Haushalt für das kommende Jahr nicht beschlussreif, urteilte Kube. "Insgesamt muss also noch mal ein Kassensturz vorgenommen werden." Erst wenn der Haushalt für das laufende Jahr verfassungsrechtlich abgesichert sei, könne der Haushalt für das kommende Jahr verfassungskonform geplant und ins Ziel gebracht werden. Vorher stehe ein Haushaltsbeschluss für das kommende Jahr auf tönernen Füßen.