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Junge Aktien

Junge Aktien sind die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien. Die Bezeichnung als junge Aktien dient auch dazu, die neu ausgegebenen Aktien gesondert zu kennzeichnen. Häufig sind die jungen Aktien zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch nicht gewinn- und dividendenberechtigt und haben deshalb eine separate Börsennotierung/eigene ISIN.

Die bereits vor der Emission der neuen Aktien im Umlauf befindlichen Aktien des Unternehmens werden als alte Aktien bezeichnet. Die Besitzer der alten Aktien erhalten bei einer Emission neuer Aktien in der Regel Bezugsrechte für die neuen Papiere. Durch das Bezugsrecht können die Altaktionäre verhindern, dass durch die Ausgabe junger Aktien ihre Beteiligung am Unternehmen verwässert wird. Deshalb sieht das Aktiengesetz die Ausgabe von Bezugsrechten als Normalfall bei einer Kapitalerhöhung vor.

Sobald junge Aktien und alte Aktien die gleichen Rechte haben, werden die Aktiengattungen zusammengefasst. Die Unterscheidung zwischen jungen und alten Aktien entfällt dann. Bei einer späteren, weiteren Kapitalerhöhung gelten dann alle bisherigen Aktien als alte Aktien.