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Jung, DMS & Cie. kooperiert mit BDO

Im Rahmen der Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts kommen auf Finanzanlagenberater und –vermittler, die auch künftig als § 34f-Vermittler tätig sein wollen,neue Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichtenzu. Diese müssen ab 2013 jährlich durch einen geeigneten Prüfer testiert werden. Der Maklerpool Jung, DMS (KOSDAQ: 068790.KQ - Nachrichten) & Cie. hat für seine Partner ein Rahmenabkommen mit der BDO AG, einer führenden Gesellschaft für Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen in Deutschland, geschlossen. Das gab das Grünwalder Unternehmen heute bekannt. Durch das IT-gestützte Prüfungsvorgehen mit automatisierten Prüfungsprogrammen, Checklisten und Dokumentationsstandards garantieren die beiden Unternehmen größtmögliche Effizienz bei höchster Qualität. Nach der elektronischen Zurverfügungstellung der in einem umfassenden Anforderungskatalog dezidiert beschriebenen Informationen und Daten führe die BDO AG die Prüfung selbständig durch. Dadurch würden die zu prüfenden Finanzanlagenvermittler zeitlich nicht belastet, heißt es von Jung, DMS & Cie.Poolpartner ersparten sich durch den Prüfungsservice zum einen die aufwändige Suche nach einem geeigneten und vor allem kompetenten Prüfer und profierten zum anderen im Hinblick auf die Prüfungskosten von der geschlossenen Rahmenvereinbarung. „Unsere angeschlossenen Poolpartner können sicher sein, dass durch das mit BDO geschlossene Abkommen die Prüfung entsprechend der aktuellen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften durchgeführt wird und die Erlaubnisbehörde über die durchgeführte Prüfung aussagekräftige Prüfungsberichte von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit anerkanntem Renommee erhält“, versichert John-Enrik Schröder, Vorstand von Jung, DMS & Cie. „Damit komplettieren wir unser 34f-Rundum-Sorglos-Paket für unsere Partner.“(PD)