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Nach einem Jahr Schließung: Lizenzen von Diskotheken laufen aus

BERLIN (dpa-AFX) - Nach einem Jahr Schließung müssen sich zahlreiche Gastronomen in mehren Bundesländern um eine neue Betriebserlaubnis bemühen. Nach dem Bundesgaststättengesetz läuft ihre Lizenz nach einem Jahr durchgehender Schließung aus. Das treffe vor allem Diskotheken und teilweise Kneipen und Bars, wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Die Frist bis zum Erlöschen der Lizenz kann nach dem Gesetz verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Betroffen sind die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen Länder haben laut Dehoga eigene Gaststättengesetze ohne Erlaubnispflicht.

Der Verband empfahl den betroffenen Unternehmen, sich bei Fragen an ihren Landesverband zu wenden. "Es gibt keine automatische Fristverlängerung", hieß es. "Wie in den jeweiligen Bundesländern mit diesem Thema in diesen für unsere Branche so dramatischen Zeiten umgegangen wird, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Behörden und Ministerien."

In Bayern hat das Wirtschaftsministerium die Landkreise aufgefordert, die Diskotheken mit einer Allgemeinverfügung vor dem Verlust ihrer Konzession zu bewahren. Die Linke im Bundestag rief auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zum Handeln auf. Zuvor hatte die "Schwäbische Zeitung" über drohende Lizenzverluste berichtet. Der mittelstandspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Dieter Dehm, sagte: "Ein "Wirtschaftsminister" sollte in keiner "Wirtschaft" mehr als Gast willkommen sein, wenn er solches Unrecht billigend in Kauf nimmt!"/bf/DP/nas