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IWH: Insolvenzwelle nach Rückkehr zur Antragspflicht unwahrscheinlich

HALLE (dpa-AFX) - Eine Insolvenzwelle nach der Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist nach Ansicht des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) unwahrscheinlich. Die verlängerte Aussetzung habe in erster Linie Branchen betroffen, die für die sogenannten November- und Dezemberhilfen des Bundes antragsberechtigt waren, erklärte Steffen Müller, Leiter der Insolvenzforschung am IWH. Von der Sonderregelung hätten somit insbesondere kleine und mittlere Betriebe der Gastronomie und des Einzelhandels profitiert. Für alle anderen Branchen habe die Antragspflicht bereits seit dem 1. Januar gegolten.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war zum 1. Mai beendet worden. Das habe vielerorts Ängste vor einer Insolvenzwelle geschürt, hieß es in einer IWH-Mitteilung. Die Aussetzung sollte verhindern, dass durch die Pandemie unverschuldet in Not geratene Unternehmen pleite gehen und verschwinden. Normalerweise muss der Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung die Meldepflichten für überschuldete Firmen ausgesetzt, die beantragte Staatshilfen noch nicht ausbezahlt bekommen hatten.

Zuletzt sank die Zahl der bundesweiten Unternehmensinsolvenzen. Laut IWH-Insolvenztrend wurden im April 769 Personen- und Kapitalgesellschaften als insolvent gemeldet. Nach einer kräftigen Zunahme im März seien somit die Insolvenzzahlen im April im Vergleich zum Vormonat um zehn Prozent gesunken und lägen damit sogar deutlich unter dem Niveau des Vorjahresmonats.