Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.473,98
    +796,67 (+1,33%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.398,50
    +15,93 (+1,15%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     
  • S&P 500

    5.048,42
    -23,21 (-0,46%)
     

Was ist vor Jahresende noch zu erledigen?

Seine finanziellen Angelegenheiten sollte man nicht bis zum 31.12. aufschieben (Symbolbild: Getty Images)
Seine finanziellen Angelegenheiten sollte man nicht bis zum 31.12. aufschieben (Symbolbild: Getty Images)

Agieren Sie nicht in Hektik im Dezember, sondern beginnen Sie jetzt damit, Ihre Finanzen für den Rest des Jahres zu ordnen. Die nachfolgenden fünf Punkte sind typischerweise wichtige Weichenstellungen und bringen oft bares Geld:

  1. Depot überprüfen im Hinblick auf Verluste aus dem Verlustverrechnungstopf
    Haben Sie in der Vergangenheit Verluste realisiert, dann könnten Sie vor Jahresende noch Positionen im Plus verkaufen. So erhalten Sie die Wertsteigerung steuerfrei. Natürlich soll die Entscheidung nicht nur von der Steuer abhängen, aber das könnte ein Bonbon sein.

  2. Riester-Zulagenbeantragung checken
    Sie wissen, ich bin nicht per se für Riester. Aber in manchen Fällen lohnt es sich. Besitzen Sie einen Vertragen prüfen Sie bitte, ob Sie genügend für 2017 gezahlt haben und holen das ggf. nach. Dazu nehmen Sie 4% vom Vorjahresbrutto-Verdienst und ziehen davon alle Zulagen ab. Den Restbetrag müssen Sie selbst leisten, um die volle Zulage zu erhalten. Mindestens jedoch müssen Sie 60 Euro pro Jahr Eigenbeitrag beisteuern.

  3. Wohnungsbauprämie beantragen
    Wenn Sie einen Bausparvertrag haben und Wohnungsbauprämie bekommen können, weil Sie unter den Einkommensgrenzen (25.600 Euro Alleinstehende, 51.200 Euro Ehepaare) liegen, überprüfen Sie, ob Sie die Anträge für das Vorjahr und auch das Vor-Vorjahr eingereicht haben. Wenn nein – bis 31.12. erledigen! Die volle Prämie beträgt ca. 45 Euro pro Jahr. Den Antrag für dieses Jahr erhalten Sie dann in der Regel mit dem Jahreskontoauszug Anfang 2018 zugesandt.

  4. Private Krankenversicherung im Voraus begleichen
    Wenn Sie als Selbständiger oder Freiberufler privat krankenversichert sind, überprüfen Sie, ob Sie eine kleine „Steuersparstrategie“ durchführen können. Wenn Sie die gesamten Versicherungsbeiträge, die für 2018 fällig werden, noch in 2017 zahlen, können Sie diese für 2017 als Sonderausgaben abziehen. Insgesamt dürfen Sie bis zu 2,5 Jahre im Voraus zahlen. Das macht besonders dann Sinn, wenn Sie in 2017 sehr hohe Einnahmen haben. Außerdem haben Sie durch die Vorauszahlung in 2018 Luft, auch Ihre „kleinen“ absetzbaren Versicherungen steuerlich geltend zu machen. Diese fallen sonst unter den Tisch, da die Krankenversicherung den Höchstbetrag bereits übersteigt. Pfiffige Unternehmer planen das Vorziehen der Krankenversicherungskosten je nach Geschäftsergebnis lange für die Zukunft.

  5. Sondertilgungen ausnutzen
    Jetzt zum Beginn des vierten Quartals können Sie schon absehen, wie das Jahr 2017 finanziell läuft. Arbeitnehmer und Selbständige kennen die Bonus- oder Gewinnhöhe, die Ausgaben für Renovierungen etc. sind geplant (und hoffentlich umgesetzt). Da lohnt ein Blick auf die Tagesgeldbestände und die möglichen Sondertilgungen. Gerade bei Darlehen, die 1,5% und mehr kosten, schaffen Sie es auf der sicheren Anlageseite nicht, das hereinzuholen. Wenn Sie beispielsweise auf ein altes aus der Zeit um 2010 stammendes Darlehen 4% Zinsen zahlen müssen, sparen Sie nach der erfolgten Sondertilgung im ersten Monat danach 33,33 Euro. Diese fließen dann in die Tilgung und von Monat zu Monat wird diese Ersparnis größer.