Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 8 Stunden 23 Minuten
  • Nikkei 225

    37.552,16
    +113,55 (+0,30%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.041,55
    -344,38 (-0,55%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.430,24
    +15,48 (+1,09%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     
  • S&P 500

    5.070,55
    +59,95 (+1,20%)
     

Interner Vermerk: Kanzleramts-Juristin formuliert Bedenken zur Corona-Notbremse

Die Notbremse, die Bundeskanzlerin Angela Merkel am heutigen Donnerstag, dem 15. April, durch den Bundestag bringen will, ist umstritten. Für bundesweit alle Landkreise und kreisfreien Städte, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, würde das bedeuten: Ausgangsbeschränkungen, geschlossene Läden, Testpflicht an Schulen. Entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung am Dienstag beschlossen — trotz deutlicher Kritik auch aus ihrer eigenen Fraktion, Teilen der SPD, einiger Länder und der Opposition.

Wie „Bild“ nun berichtet, gibt es auch Juristinnen und Juristen und andere Fachleute aus dem Kanzleramt, die dem Gesetzentwurf skeptisch gegenüberstehen. Die Juristin Susanne Jaritz etwa, die im Referat für Gesundheitspolitik arbeitet, hat demnach einen Vermerk an den Kanzleramtschef Helge Braun geschrieben, den sieben weitere Referate abgezeichnet haben. Schon am 9. März, heißt es im „Bild“-Artikel, schrieb Jaritz darin, dass der Gesetzentwurf „an einigen Punkten fachlich problematisch“ sei. Die ehemalige Richterin am hessischen Landesgericht kritisierte aber noch mehr.

So sei es fragwürdig, Verbote nur auf der Basis von Inzidenzen auszusprechen. In das Gesetz müssten auch andere Parrameter wie etwa der R-Faktor oder die Anzahl der Intensivpatientinnen und -patienten aufgenommen werden. „Besonders problematisch“ sei es auch, Schulen und Kitas automatisch zu schließen. „Die Beschränkung der Anzahl zulässiger Kunden“ für eine „bestimmte Quadratmeterzahl“ im Einzelhandel sei außerdem schon „mehrfach gerichtlich beanstandet“ worden. Und: Die Verhältnismäßigkeit und aktuell „nicht belegte Wirksamkeit“ eine generellen Ausgangssperre sei vor Gericht als rechtswidrig eingestuft worden.

Das Kanzleramt wollte sich auf Anfrage der „Bild“ nicht zu dieser internen Kritik äußern.

jb