Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.186,88
    +588,71 (+0,99%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.384,85
    +72,23 (+5,50%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

Interne Abrechnung zeigt: So einfach funktioniert der Betrug mit den Corona-Schnelltests

Eine Person mit Schutzhandschuhen hält eine Testkassette von einem negativen SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test in der Hand
Eine Person mit Schutzhandschuhen hält eine Testkassette von einem negativen SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test in der Hand

Drei Zahlenangaben reichen, ungeprüft, und schon bekommen Anbieter von Corona-Schnelltests zigtausende Euro vom Bund überwiesen. Das zeigt eine Abrechnungsliste aus der Kassenärztlichen Vereinigung eines Bundeslandes, die Business Insider vorliegt. Die Rechnungsnummern auf der Liste wurden anonymisiert, um keine Rückschlüsse auf dahinter steckende Firmen zuzulassen.

Die Liste offenbart, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen nur drei Zahlen von den Anbietern bekommen: Erstens eine Abrechnungsnummer, zweitens die Zahl der in einem Monat durchgeführten Schnelltest-Abstriche und drittens die Zahl der in einem Monat gekauften Antigentests. Unabhängig überprüft werden die Angaben nicht, die Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen die Anbieter beim Wort — und berechnen anhand derer Angaben die Kostenerstattung durch den Bund. Pro gekauftem Schnelltest erstattet der Bund laut Schnelltest-Verordnung "höchstes 6 Euro", für die Durchführung gibt es zwölf Euro; 15, wenn ein Arzt den Abstrich macht.

Die Rechnungsnummern auf der Liste wurden anonymisiert. Die "0" in der Kostenspalte bei den Abstrichen ist Platzhalter, sie steht für die Pauschalsumme von zwölf Euro, die der Bund für die Durchführung von Schnelltests zahlt.
Die Rechnungsnummern auf der Liste wurden anonymisiert. Die "0" in der Kostenspalte bei den Abstrichen ist Platzhalter, sie steht für die Pauschalsumme von zwölf Euro, die der Bund für die Durchführung von Schnelltests zahlt.

Ein Beispiel aus der Rechnungsliste, Rechnungsnummer 1: Der Anbieter hat im April 499 Schnelltests gekauft, er bekommt pro Stück 6 Euro erstattet, also 2994 Euro. Weiter gibt der Anbieter an, 504 Abstriche im April durchgeführt zu haben. In der Kostenspalte der Tabelle ist zwar eine "0" eingetragen — ein Insider in der Finanzabteilung erklärt Business Insider jedoch, dass diese ein aus Buchhaltungsgründen erstellter Platzhalter ist und für die Pauschalerstattung von 12 Euro steht. 504 Abstriche á 12 Euro machen 6048 Euro Erstattung. Insgesamt hat der Anbieter also im April mehr als 9000 Euro Umsatz gemacht.

WERBUNG

Weitere Anbieter verdienen in ganz anderer Größenordnung. Rechnungsnummer 6 in der Tabelle: Im April kaufte der Anbieter 30.396 Schnelltests und bekam dafür mehr als 166.000 Euro erstattet. Zudem führte der Anbieter 30.911 Abstriche durch — bei der Pauschale von zwölf Euro ergibt das fast 371.000 Euro Erstattung. Macht über 500.000 Euro Umsatz in nur einem Monat.

Und ohne nennenswerte Kontrollen durch die Behörden.

Kaum Angaben, keine Kontrollen — und eine neue Taskforce

Denn die Kassenärztlichen Vereinigungen führen diese bei den Abrechnungen nicht durch. Auch nicht das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), das die Abrechnungen von diesen entgegennimmt und das Geld an die Anbieter überweist. Ein weites Feld für Betrüger. Denn ohnehin fehlen in den Abrechnungsdaten notwendige Details, um möglichen Betrug nachzuweisen — gerade die Zahl der tatsächlich durchgeführten Abstriche lässt sich kaum unabhängig kontrollieren.

Höchstens Ungereimtheiten können auffallen. Wenn etwa ein Anbieter, wie etwa unter Abrechnungsnummer 4, in einem Monat weit mehr Abstriche durchgeführt hat, als er gekauft hat. Aber ist das ein Hinweis auf möglichen Betrug? Oder nur der Tatsache geschuldet, dass die Tests womöglich schon im Vormonat gekauft wurden?

Das wäre genauer zu kontrollieren. Wann und wie das beim Millionengeschäft mit den Schnelltests geschehen soll, ist jedoch noch offen. Am Montag einigten sich die Gesundheitsminister der Bundesländer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zunächst mal auf eine Taskforce, die das Problem angehen soll. Ergebnis offen.