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Institut: Zu wenig Inklusion an deutschen Schulen

Berlin (dpa) - Das Deutsche Menschenrechtsinstitut (DIMR) hat den Bund aufgefordert, für Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an deutschen Schulen zu sorgen. Die Bundesregierung könne sich hier nicht auf den Bildungsföderalismus berufen, sondern müsse mit dafür sorgen, dass nicht mehr so viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an Förderschulen unterrichtet würden.

Im aktuellen Jahresbericht des Instituts, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde, heißt es: «Die deutliche Mehrheit der Bundesländer macht mangels ausreichend ausgeprägtem politischen Willen nach knapp 14 Jahren Verpflichtung zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems bei der bestehenden Kompetenz- und Finanzmittelverteilung keine substanziellen Fortschritte - trotz weitreichender nationaler und internationaler Kritik.» Ohne eine Stärkung der Bundeszuständigkeit seien keine Fortschritte zu erwarten. Bei einer im November veröffentlichten repräsentativen Umfrage hatte rund ein Viertel der Schulleiter und Schulleiterinnen von Schwierigkeiten rund um Inklusion und die Integration Geflüchteter berichtet.

Der Anteil der in Förderschulen unterrichteten Schülerinnen und Schüler sei vom Schuljahr 2008/2009 bis zum Schuljahr 2020/2021 lediglich von 4,9 Prozent auf 4,4 Prozent gesunken. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern seien sehr groß. Während in Bremen 0,9 Prozent der Schüler Förderschulen besuchten, seien es in Sachsen-Anhalt 6,5 Prozent. In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland sei die Quote in den vergangenen zehn Jahren sogar angestiegen.

Leitfäden für «kindgerechte Justiz» gefordert

Um Kinder geht es auch in einem anderen Kapitel des Berichts, das Hausaufgaben für die Justizbehörden der Länder benennt. Diese sollen Praxisleitfäden und Kriterien für eine «kindgerechte Justiz» erarbeiten sowie darauf hinwirken, dass diese in der Praxis auch angewendet werden. Und zwar sowohl in familiengerichtlichen Verfahren als auch in Strafverfahren.

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Für den Umgang mit minderjährigen Opferzeugen existiere so ein Praxisleitfaden, der eine Schädigung des Kindes durch das Verfahren verhindern soll, zwar bereits. Die Situation von Kindern und Jugendlichen als Beschuldigte im Strafverfahren sei darin allerdings nicht berücksichtigt. «Auch diese sind von den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz geschützt», mahnte das DIMR an.

Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert. Sein 7. Jahresbericht umfasst den Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2022.

An die Adresse der Bundesregierung sagte die Direktorin des Institut, Beate Rudolf, SPD, Grüne und FDP hätten in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, sie wollten «das Leid an den Außengrenzen beenden». Daran müsse sie sich jetzt messen lassen und auch bei Beratungen zur Asyl- und Migrationspolitik auf EU-Ebene entsprechend agieren.