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„Insgesamt unzureichend": Grüne und Verbände üben scharfe Kritik an EEG-Novelle

Die von der Großen Koalition geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bekommt überwiegend schlechte Noten. Aber es gibt auch eine positive Überraschung.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien liegt den Grünen ganz besonders am Herzen. Es verwundert daher nicht, dass die Partei die von der Großen Koalition geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) intensiv unter die Lupe nimmt. Aus Sicht von Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer ist die Novelle misslungen. Sie sei „insgesamt unzureichend“. Die Novelle soll am Donnerstag den Bundestag und am Freitag den Bundesrat passieren. Am 1. Januar 2021 soll das neue EEG in Kraft treten.

Als „absolut absurd“ bezeichnet es Krischer, dass die Regierungsfraktionen sich nicht darauf verständigen konnten, die Erhöhung des EU-Klimaziels bei der Definition der Ausbaupfade für die Erneuerbaren zu berücksichtigen. Tatsächlich haben die Fraktionen von SPD und Union dieses Thema – neben vielen weiteren – in einen Entschließungsantrag ausgelagert.

Dem Entschließungsantrag zufolge will man die Ausbaupfade erst im ersten Quartal 2021 anpassen. Krischer kritisiert, der Großen Koalition fehle die Kraft, sich auf die großen Linien in der Energie- und Klimapolitik zu verständigen.

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In diesen Kontext muss man nach Ansicht der Grünen auch stellen, dass die Regierungsparteien ihren ursprünglichen Plan, den Ausbau der Erneuerbaren gesetzlich aufzuwerten, wieder zurückgezogen haben. Das EEG sollte um die Formulierung ergänzt werden, dass die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse liege und der öffentlichen Sicherheit diene. Diese Formulierung wurde jedoch wieder gestrichen.

„Das wäre ein wichtiger Beitrag gewesen und hätte beispielsweise dem Ausbau der Windkraft an Land starken Rückenwind gegeben“, sagte Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Grünen-Bundestagsfraktion. Verlinden bezieht sich auf Genehmigungsverfahren, in denen die gesetzliche Klarstellung viele Einwände hätte entkräften können.

Das sieht der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) ebenso: „Damit wird das klare Bekenntnis zur Energiewende aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz gestrichen. Ein wichtiges politisches Signal geht damit verloren“, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter.

Beteiligungsmodell in der Kritik

Unzufrieden sind die Grünen auch mit der geplanten Regelung für Windkraftanlagen, die ab Januar aus der 20 Jahre währenden EEG-Förderung herausfallen. Die Große Koalition will den Betreibern für sechs Monate einen Aufschlag von einem Cent auf den Marktwert zahlen, um einen vorübergehenden Weiterbetrieb wirtschaftlich darstellbar zu machen. Diese sechs Monate sollen die Betreiber dann nutzen, um sich neue wirtschaftliche Perspektiven, etwa über Direktvermarktungsverträge, zu schaffen. Die Lösung sei „nicht ausreichend“, sagte Verlinden.

Kritisch sehen die Grünen, dass die Koalition von ihrem Plan abgewichen ist, eine Beteiligung von Standortkommunen an den Einnahmen von neuen Windparks verbindlich vorzuschreiben. Das Instrument soll dazu beitragen, die Akzeptanz neuer Windparks zu erhöhen.

SPD und Union hatten lange nach Modellen gesucht und sich am Ende auf ein Konzept verständigt. Allerdings monieren die Grünen, dass das Beteiligungsmodell nun lediglich als freiwillige Regelung gelten soll. „Wir brauchen das als Verpflichtung“, sagte Krischer.

Defizite sehen die Grünen auch beim Thema Mieterstrom. Die Begrenzung der Mieterstromförderung auf 500 Megawatt müsse weg, der Begriff des „Quartiers“, für das Mieterstrommodelle entwickelt werden können, sei nicht exakt genug.

„Kleine Sensation“ beim Thema Mieterstrom

In der Großen Koalition ist man sich einiger Schwächen des EEG-Kompromisses zwar durchaus bewusst. Gerade beim Thema Mieterstrom allerdings hält man Kritik für ungerechtfertigt.

Tatsächlich ist es Union und SPD gelungen, eines der größten Hindernisse beim Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern aus dem Wege zu räumen: Die Gefahr, dass Vermieter mit dem Verkauf von Strom aus Photovoltaikanlagen an ihre Mieter komplett gewerbesteuerpflichtig werden, ist vom Tisch. Dieses Risiko gilt seit Jahren als große Hürde für den Ausbau der Photovoltaik auf Hausdächern.

Die entsprechende Regelung ist zwar nicht in der EEG-Novelle selbst zu finden; sie wurde in den Entschließungsantrag ausgelagert und wird demnach erst im Anschluss beschlossen. Aber der Weg zur Beseitigung des Problems scheint nunmehr geebnet.

In der Wohnungswirtschaft ist bereits von einer „kleinen Sensation“ die Rede. Tatsächlich sind die ungenutzten Dachflächenpotenziale enorm.

„Wir tragen damit die Energiewende in die Städte. Endlich können auch Mieter von preiswertem Solarstrom profitieren“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels, der sich seit Jahren für das Thema Mieterstrom stark macht.

Eher kritisch sieht auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) den Entwurf der EEG-Novelle. „Es ist bedauerlich, dass zu zentralen Punkten zum Ausbau der erneuerbaren Energien bisher kein gemeinsamer politischer Wille entwickelt werden konnte“, sagte BDEW Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. „Mit dieser Novelle werden die Potenziale der erneuerbaren Energien für das Erreichen der Klimaziele noch nicht ausreichend gehoben“, ergänzte sie.

Positiv hebt Andreae hervor, dass die Eigenversorgung gestärkt wird. „Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung sollen von Umlagen und Abgaben befreit werden. So haben Bürgerinnen und Bürger künftig eine verbesserte Chance, an der Energiewende durch Nutzung von Strom vom eigenen Dach teilzuhaben“, sagte sie.