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Innocigs-Gründer klagt erfolglos gegen Ladenschließung

Dustin Dahlmann hat gegen die Schließung geklagt, weil er seine Läden trotz Allgemeinverfügung offen halten wollte. Ein Gericht hat nun entschieden.

Dustin Dahlmann gehört zu denjenigen Unternehmern, die für ihr Produkt förmlich brennen. Mit viel Elan hat der 34-Jährige zusammen mit seinem Bruder die E-Zigaretten-Marke Innocigs aufgebaut, die inzwischen 61 Mitarbeiter ernährt und auf gut 47 Millionen Euro Umsatz kommt. Für Dahlmann sind die Verdampfer zur Mission geworden: Mit einem eigens gegründeten Verband kämpft er bei der Politik um Anerkennung. Mit Verve setzt er sich dafür ein, dass seine Dampfer als weniger schädliche Alternative zur klassischen Zigarette gelten.

Kampferprobt hat er sich nun auch gegen die angeordneten Ladenschließungen gestemmt. „Unsere Kunden haben keine Möglichkeit mehr, an die Produkte zu kommen, weil es diese nicht im Supermarkt gibt“, sagt er. Dahlmann ist daher bis vor das Oberverwaltungsgericht in Hamburg gezogen – doch das hat den Eilantrag am Donnerstag wie die Vorinstanz abgeschmettert. Der Schutz der Gesundheit der gesamten Bevölkerung habe Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen, entschieden die Richter im Eilverfahren.

Dahlmann hält das für einen Fehler: Dampfer könnten nun wieder auf Tabak umsteigen, der möglicherweise die Lunge stärker schädige als E-Zigaretten – ausgerechnet während sich die vom Coronavirus ausgelöste Lungenkrankheit verbreitet. Zudem ärgert ihn, dass in Hessen und Berlin E-Zigaretten-Läden aufbleiben durften – so, wie zunächst auch in Italien und Frankreich. „Wir kommen mit dem Versand über unsere Hotline nicht hinterher“, sagt Dahlmann.

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Er habe angestrebt, die Innocigs-Läden unter hohen Sicherheitsvorkehrungen weiterzubetreiben – etwa indem nur jeweils ein Kunde eingetreten wäre. Die sieben eigenen Läden in Hamburg müssen nun geschlossen werden, 18 Mitarbeiter gehen in Kurzarbeit. „Es gibt keine andere Möglichkeit“, sagt der Unternehmer.

150.000 Euro Umsatz im Monat gehen ihm so verloren, rechnet er vor. 35.000 Euro netto kostet allein die Miete für die Flächen, insgesamt rechnet er mit einem Verlust für die geschlossenen Läden von 50.000 Euro pro Monat. Dazu kommen die Kosten für den Rechtsstreit – allein der Anwalt dürfte mehrere Tagessätze berechnen.