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Innenministerin Faeser geht Reform des Staatsbürgerschaftsrechts an

BERLIN (dpa-AFX) -Die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarte Reform des Staatsbürgerschaftsrechts kommt voran. Damit sollen Einbürgerungen erleichtert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei "so gut wie fertig" und werde in Kürze an die übrigen Ministerien versandt, sagte ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Freitag in Berlin. "Bild" und die "Süddeutsche Zeitung" berichteten über Details der Pläne, die weitgehend schon zwischen den Koalitionspartnern verabredet waren.

Vor allem Menschen, die bereits mehrere Jahre hierzulande leben, sollen demnach leichter deutsche Staatsbürger werden können. Statt wie bislang nach acht Jahren soll man künftig bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erhalten können. Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll dies sogar schon nach drei Jahren möglich werden - etwa wenn Einwanderer besondere schulische oder berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement gezeigt haben oder über besonders gute Sprachkenntnisse verfügen.

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen automatisch Deutsche werden, wenn ein Elternteil bereits seit fünf Jahren "seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hat. Bislang war das erst nach acht Jahren der Fall. Bei Senioren, die älter als 67 Jahre alt sind, will Faeser etwa die bisher verlangten formellen Sprachnachweise streichen. Stattdessen soll künftig die "Fähigkeit zur mündlichen Verständigung" ausreichen. Mit einer erleichterten Einbürgerung wolle man die besondere Lebensleistung der Gastarbeitergeneration würdigen, die einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des Landes geleistet habe, schreibt die "Süddeutsche Zeitung".

Der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften soll mit der Reform viel einfacher werden. Für die Integration seien Sprachkenntnisse, Bildung, berufliche Eingliederung und etwa "ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung weitaus wichtiger als die Frage, ob jemand eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt", zitiert die "Süddeutsche Zeitung". Der alte Rechtsgrundsatz entspreche schon länger nicht mehr der geltenden Praxis. Seit mehr als 15 Jahren werde "fast durchgängig" mehr als die Hälfte der Einbürgerungen "unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit vollzogen".