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Inkassobranche wettert gegen Entschuldungspläne des Justizministeriums

Das Bundesjustizministerium will durchsetzen, dass sich private Verbraucher schneller entschulden können. Bei den Inkassounternehmen kommt die Maßnahme nicht gut an.

Das Justizministerium will die Frist, in der sich Verbraucher entschulden können, von sechs auf drei Jahre senken. Foto: dpa
Das Justizministerium will die Frist, in der sich Verbraucher entschulden können, von sechs auf drei Jahre senken. Foto: dpa

Überschuldete Verbraucher haben nach der jetzigen Insolvenzordnung die Möglichkeit, sich innerhalb von sechs Jahren zu entschulden. Diese Frist will das Ministerium für Verbraucherschutz und Justiz auf drei Jahre absenken. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hält von dieser Maßnahme nichts.

„Gläubiger werden viel Geld verlieren. Denn in den Jahren vier bis sechs fließen rund 70 Prozent der Rückzahlungen“, gibt BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd zu bedenken. Außerdem befürchtet sie, dass durch die Fristsenkung falsche Anreize gemacht würden: „Es gibt unredliche Schuldner, die sich dadurch in ihrem schlechten Zahlungsverhalten bestärkt fühlen.“ Unterm Strich würde die Regierung mit dieser Maßnahme den Schuldner schützen – nicht den Verbraucher.

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Das sieht das Bundesverbraucherministerium anders: „Nach den meisten Studien zählen unverschuldete und unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, Scheidung und Arbeitslosigkeit bei Verbrauchern zu den Hauptursachen von Überschuldungen, die sich über die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens nicht steuern lassen.“

Im Vergleich zum Vorjahr erwartet der Branchenverband BDIU eine Abnahme der Verbraucherinsolvenzen von 67.600 in 2018 auf 66.000. Viele Überschuldete würden in Erwartung des neuen Gesetzes mit ihrem Insolvenzantrag warten, glaubt der BDIU. Wann genau das Gesetz in Kraft treten würde, ist derzeit noch unbekannt.

Nach wie vor wettert der Verband gegen Pläne des Justizressorts, die Inkasso-Kosten zu senken. Bei Forderungen von bis zu 500 Euro werden derzeit Inkassokosten von mehr als 70 Euro geltend gemacht. Diese will das Ministerium bei 37,80 Euro deckeln. Betroffen wären nach Angaben des Verbands vier Fünftel der rund 20 Millionen Inkassoforderungen, die jedes Jahr gestellt werden.

Insgesamt gute Zahlungsmoral

Die Initiative des Ministeriums würde auch die Wirtschaft schädigen, kritisiert der Verband. Denn es würde für viele Inkassounternehmen unrentabel werden, kleinere Beträge einzutreiben. Die Inkassobranche nimmt für sich in Anspruch, durch ihre Tätigkeit jährlich 5,8 Milliarden Euro in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.

Obwohl sich die Konjunktur abgeschwächt hat, attestiert die Inkassobranche Verbrauchern und Unternehmen tendenziell eine gute Zahlungsmoral. In einer Umfrage antworten 55 Prozent, dass Rechnungen genauso gut wie im vergangenen Jahr bezahlt werden. Das Zahlungsverhalten der „zahlungskräftigen und konsumfreudigen Verbraucher“ habe sich sogar leicht verbessert.

Allerdings wird das Zahlungsverhalten jüngerer Verbraucher zwischen 18 und 24 Jahren als problematisch bezeichnet. Sie hätten häufig Schulden bei Onlinehändlern und Telekomfirmen. Zudem berichten 54 Prozent der Inkassofirmen, dass E-Commerce-Kunden besonders lax mit ihren Rechnungen umgehen.

Dass Kunden die Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, liegt erster Linie nicht an finanziellen Gründen wie Arbeitslosigkeit. Fast drei Viertel der Inkassounternehmen meinen, dass Privatschuldner „zu sorglos und oft unüberlegt Konsumverbindlichkeiten“ eingehen. Die Überschuldung ist nach Ansicht der Branche der zweithäufigste Grund. Und 55 Prozent der BDIU-Mitglieder gehen davon aus, dass Kunden vorsätzlich nicht bezahlen.

Mehr: Die schwache Konjunktur bedroht die Finanzen der Haushalte.