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Informationen über Abtreibungen sollen schon bald straffrei sein

BERLIN (dpa-AFX) - Für Praxen soll es bald nicht mehr strafbar sein, auf ihrer Webseite, Informationen über Abtreibungen zur Verfügung zu stellen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte am Montag nach Angaben seines Ministeriums einen Entwurf für die Aufhebung des Paragrafen §219a vor, der die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet. Als "Werbung" gelten schon ausführliche Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils verbundenen Risiken.

Das will die Ampel-Koalition nun ändern. Der Entwurf soll mit den anderen Ressorts der Bundesregierung bald abgestimmt werden. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass "Ärztinnen und Ärzte in Zukunft öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können sollen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen". Sie hielten darin außerdem fest: "Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung."

Erst seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 dürfen Praxen, etwa auf ihrer Webseite, überhaupt darüber informieren, dass sie solche Eingriffe vornehmen. Weitere Auskünfte, beispielsweise über die Art der Abbrüche, blieben aber weiterhin untersagt.