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Impressum des Händlers prüfen

Online-Shopping ist bequem. Wer die Ware vorab bezahlt, sollte sich aber den Händler einmal genauer anschauen.
Online-Shopping ist bequem. Wer die Ware vorab bezahlt, sollte sich aber den Händler einmal genauer anschauen.

Die Läden sind zu, bestellt wird im Internet. Manche Händler bieten den Kauf auf Vorkasse an. In diesem Fall sollten Käufer prüfen, ob der Händler seriös ist.

Kiel (dpa/tmn) - Manche Online-Händler verlangen von ihren Kunden Vorkasse. Das heißt: Die Bestellung muss bezahlt werden, bevor die Ware beim Kunden angekommen ist.

Um zu verhindern, später mit leeren Händen dazustehen, sollten Verbraucher in diesen Fällen die Identität des Verkäufers im Vorfeld überprüfen, rät die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Drei Tipps:

- Impressum: Auf der Homepage sollten der Name der Firma und die vollständige Adresse sowie gegebenenfalls der Vor- und Zuname des Inhabers oder der Inhaberin angegeben sein. Bei sogenannten Fakeshops, die in der Regel nur aus einer professionell gemachten Homepage bestehen, fehlen solche Angaben häufig. In diesem Fall ist es besser, auf den Kauf zu verzichten.

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- Internet-Suche: Vor einer Bestellung kann der Name der Firma in eine Suchmaschine eingegeben werden. Die Angaben im Impressum lassen sich so leicht überprüfen. Zudem finden sich mitunter Hinweise von Betroffenen, falls der Shop bereits negativ aufgefallen ist.

- Konto checken: Das Bankkonto des Händlers sollte besser bei einem deutschen Geldinstitut bestehen. Erkennbar ist das daran, dass die IBAN mit «DE» beginnt. Bei Sitz des Verkäufers im Ausland ist Vorsicht geboten. Zwar gilt in der gesamten EU ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Oft ist es jedoch schwierig, bestehende Rückzahlungsansprüche im Ausland durchzusetzen.