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„Eine Impfstoffzuteilung ist bisher noch nicht erfolgt“: Warum VW die Beschäftigten noch länger auf die Spritze warten lassen muss

VW muss seine Beschäftigten bei den geplanten Corona-Impfungen im Unternehmen auf unbestimmte Zeit vertrösten. Zugleich übt Deutschlands größter Industriekonzern deutliche Kritik an der Gesundheitspolitik der Regierungen von Bund und Ländern. Dies belegt ein Rundschreiben an die Führungskräfte vom heutigen Freitag. Das „Personal Telegramm“ mit der Überschrift „Aktuelle Informationen zum Thema Impfen“ liegt Business Insider im Original vor.

„Volkswagen hat an allen deutschen Standorten die Impfbereitschaft hergestellt“, heißt es in der Mitteilung. Gleich darauf folgt eine unverhohlene Rüge an die Adresse der zuständigen staatlichen Stellen: „.Eine Impfstoffzuteilung ist bisher allerdings noch nicht erfolgt, so dass wir hier noch kein konkretes Datum nennen können, wann genau die betriebsinternen Impfungen starten“.

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Schon in der Einleitung ihres zweiseitigen Schreibens monieren die drei hochrangigen Absender das in Deutschland allgemein schleppende Tempo bei der Verabreichung von Vakzinen: „Die Impfkampagne des Bundes und der Länder nimmt langsam Fahrt auf“, so Arne Meiswinkel, Leiter Konzern Personalgrundsätze & Steuerung, und Lars Nachbar, Leiter Konzern Gesundheitswesen & Arbeitsschutz, sowie Volker Fuchs, Leiter Arbeitsrecht.

Eine VW-Führungskraft sagte gegenüber Business Insider: „Das Wort ‚langsam’ ist dabei doch wohl noch geprahlt, wenn wir mal ganz ehrlich auf die Impffortschritte in anderen Nationen schauen, etwa in den USA“.

Dennoch hoffen die VW-Manager Meiswinkel, Nachbar und Fuchs auf einen baldigen Start der Spritzen-Hausaktionen bei VW: Schließlich würden „seit Ostern nicht nur in den Impfzentren, sondern auch in den Hausarztpraxen die Corona-Impfstoffe verimpft“. Und das führe nun dazu, „dass auch immer mehr Beschäftigte der Volkswagen AG einen Impftermin erhalten werden“.

Allen Mitarbeitenden, die einen verbindlichen Impftermin bekommen, der in der Arbeitszeit liegt, teilen die Absender mit: „In diesem Fall informieren Sie Ihre Führungskraft bitte zeitnah über Ihre Abwesenheit und nehmen den Impftermin wahr. Für die Zeit der dadurch entstehenden Arbeitsverhinderung werden Sie, wie bei anderen dringenden Arztterminen auch, nach § 16.1.1.4 MTV (Manteltarifvertrag; Anm. d. Red.) bezahlt freigestellt“. Dabei sei es unerheblich, ob die Vakzine in einem Impfzentrum oder beim jeweiligen Hausarzt verabreicht werden.

Zudem sollen die VW-Beschäftigten ihren Arbeitgeber hernach gleich informieren: „Als Nachweis der vorgenommenen Impfung reichen die Beschäftigten eine Bescheinigung des Impfzentrums (Bestätigung der Impfung) bzw. des Hausarztes (Vermerk für den Arztbesuch) bei Ihrer zuständigen belegführenden Stelle bzw. direkt bei Ihrem Zeitwirtschaftler ein (analog sonstiger Bescheinigungen bei Arztbesuchen)“.

Selbst Sonderfälle will die VW-Führung schon vorsorglich geregelt wissen: „Als Begleitperson haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung, es sei denn, Sie nehmen in Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten Ehrenämter als gesetzlicher Betreuer oder Pfleger wahr. Für diesen Fall werden Sie nach MTV § 16.2.1.1 bezahlt freigestellt“.

„Weitere wichtige Informationen“, lässt VW wissen, fänden sich unter anderem über einen Link, den die Bundesregierung bespielt:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940