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Die Immobilie zu Geld machen - und dennoch weiter drin leben

Wer im Alter seine Immobilie zu Geld machen will, muss sie nicht ganz normal verkaufen. Es gibt noch andere Möglichkeiten, bei denen das Haus weiter genutzt werden kann.
Wer im Alter seine Immobilie zu Geld machen will, muss sie nicht ganz normal verkaufen. Es gibt noch andere Möglichkeiten, bei denen das Haus weiter genutzt werden kann.

Eine Immobilie zählt zwar zum Vermögen, doch das laufende Einkommen lässt sich damit nicht aufbessern. Wer im Alter Geld braucht, kann sein Haus allerdings auch verkaufen, ohne ausziehen zu müssen.

Berlin (dpa/tmn) - Für viele Menschen ist eine Immobilie ein wichtiger Baustein bei der Altersvorsorge. Doch die Rente lässt sich damit nicht aufstocken, ohne dass Haus oder Wohnung wieder verkauft werden muss. Wer seine Immobilie zu Geld machen und trotzdem darin wohnen bleiben möchte, hat aber Alternativen, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 7/2020).

Eigentümern stehen sechs Möglichkeiten offen: die Leibrente bis ans Lebensende, eine Leibrente auf Zeit, ein Verkauf mit Nießbrauchrecht, ein Verkauf in Kombination mit einem Mietvertrag, ein Teilverkauf mit Nutzungsentgelt und eine zeitlich begrenzte Umkehrhypothek.

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Diese Modelle eignen sich vor allem dann, wenn die Eigentümer keine nahe stehenden Erben haben oder wenn die Immobilie die Erben eher belasten würde. Der Haken: Die Möglichkeiten lassen sich nur schwer miteinander vergleichen. Einfluss haben unter anderem die Daten, anhand derer die Restlebenserwartung berechnet wird, sowie die Frage, ob die Bewohner für die Instandhaltung aufkommen müssen oder nicht.

Immer eine individuelle Entscheidung

Die Entscheidung für ein solches Modell muss also immer individuell getroffen werden. Wer zum Beispiel regelmäßig mehr Geld zum Leben braucht, fährt nach Angaben von «Finanztest» mit einer lebenslangen Leibrente besser - wer dagegen lieber einen hohen Erlös will, kann eher ein Modell mit einmaligen Zahlungen wählen.

Wichtig ist es deshalb, Angebote auch mit Vertrauenspersonen und/oder unabhängigen Experten zu besprechen, zum Beispiel Fachleuten von Verbraucherzentralen oder Fachanwälten. Und es müssen Fragen geklärt werden wie die, wer nach dem Verkauf für Instandhaltungen aufkommt und wie die Zahlungen gesichert sind. Auch welche Eintragungen im Grundbuch vorgenommen werden, sollte frühzeitig genau geklärt werden.