Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.490,96
    +13,87 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.082,90
    +1,16 (+0,02%)
     
  • Dow Jones 30

    39.760,63
    +0,55 (+0,00%)
     
  • Gold

    2.217,70
    +27,10 (+1,24%)
     
  • EUR/USD

    1,0806
    -0,0023 (-0,22%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.672,69
    +1.688,95 (+2,64%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,65
    +1,30 (+1,60%)
     
  • MDAX

    27.065,89
    -26,06 (-0,10%)
     
  • TecDAX

    3.457,78
    +0,42 (+0,01%)
     
  • SDAX

    14.316,09
    -94,04 (-0,65%)
     
  • Nikkei 225

    40.168,07
    -594,66 (-1,46%)
     
  • FTSE 100

    7.961,17
    +29,19 (+0,37%)
     
  • CAC 40

    8.209,48
    +4,67 (+0,06%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.383,43
    -16,09 (-0,10%)
     

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte sind Vermögensgegenstände im Besitz eines Unternehmens, die nicht physischer Natur sind. Immaterielle Vermögensgegenstände werden wie andere Vermögensgegenstände auf der linken Seite der Bilanz verbucht und sind in der Regel dem Anlagevermögen zuzurechnen. Bei immateriellen Vermögenswerten kann es sich beispielsweise um Patente, Markenrechte, Schutzrechte und Lizenzen handeln. Auch der als "Goodwill" bezeichnete Geschäfts- oder Firmenwert ist ein immaterieller Vermögensgegenstand. Der Goodwill entsteht entweder durch den Kauf anderer Unternehmen oder durch selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände, die zu einer Höherbewertung des Unternehmens gegenüber den eigentlich vorhandenen Vermögenswerten führt.

Lange Zeit galt für Unternehmen, die nach HGB bilanzieren, für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände im Anlagevermögen ein Aktivierungsverbot. Seit 2010 können selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in die Handelsbilanz (siehe Bilanz) aufgenommen werden. Selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind allerdings weiterhin nicht bilanzierungsfähig. Ebenso können in der Steuerbilanz (siehe Bilanz) selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens weiterhin generell nicht bilanziert werden.