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IFA-Regulierung: Der IFA-Außenauftritt

Die gute Nachricht vorweg: Der Außenauftritt von Finanzanlagevermittlern und –beratern ist kein Bestandteil des § 34f GewO und daher nicht explizit geregelt. Allerdings ergeben sich auf der Regulierung neue Anforderungen für die IFAs. Informationen, einschließlich Werbemitteilungen, die sie an ihre Kunden weitergeben, müssten redlich, eindeutig und nicht irreführend sein, erläutert Dr. Sven Zeller, Partner bei Clifford Chance und als Rechtsanwalt u.a. spezialisiert auf Prospekt- und Beratungshaftungsrecht. „Unter den Begriff der Werbung fallen beispielsweise Beiträge in Kundenzeitschriften oder Schreiben an Kunden, die den Erwerb bestimmter Wertpapiere nahelegen“, so Zeller. Dabei dürften jedoch Aussagen zu der früheren Wertentwicklung eines Produkts nicht im Vordergrund stehen. Zudem müssten Werbemitteilungen als solche gekennzeichnet sein.* Um den Beratungsprozess zu strukturieren und ihn für die Anleger nachvollziehbar zu machen, bietet z.B. Thorsten Jehn, Geschäftsführer der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Jehn & Kollegen seineDienste für den Außenauftritt. „Wir teilen die Anforderungen aus dem 34f und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung in den Teil, der sozusagen standardisiert werden kann (statusbezogene Informationen, Informationen über Provisionen, Arten und Risiken von Fonds, Rechte und Pflichten aus dem § 34f, etc.) und den zweiten Teil, der individuell zu erfolgen hat (WpHG, Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung, etc.)“, erläutert Jehn gegenüber FundResearch.Der erste, standardisierte Teil, ist juristisch geprüft und beinhaltet insbesondere die Prüfung des Außenauftritts des Unternehmens einschließlich der Homepage, des Briefpapiers, der Visitenkarten und Unternehmensbroschüren sowie der Werbeflyer. Die Prüfung der Homepage, einschließlich konkreter Formulierungen, angepasst nach § 34c, d, f oder g, Tied Agent oder § 32 KWG kostet 590 Euro. Die Unternehmensbroschüre enthält die statusbezogenen Informationen, Beschreibung der Leistungen, Angaben über den Berater und ähnliches. Sie wird von einer professionellen Werbeagentur erstellt und kostet 1.590 Euro. Zudem bieten Jehn & Kollegen Beratern einen Kunden-Rahmenvertrag. Hierbei handelt es sich im Prinzip um einen Maklervertag für § 34f, der alle Rechte und Pflichten des Vermittlers regelt. Die Kosten sind hierbei nicht pauschal, sondern richten sich nach Anfrage. „Für den individuellen zweiten Teil der Beratung prüfen oder erstellen wir den Beratungsprozess für das Unternehmen“, erläutert Jehn. „Inklusive Geeignetheits- und Angemessenheitstest.“ Der Finanzökonom betont, dass das Paket bewusst modular aufgebaut ist. Berater und Vermittler könnten sich so einzelne Teile dieser Kette auswählen, die in ihrem Unternehmen noch nicht vorhanden sind. „Die Standardisierung im Außenauftritt durch alle Unterlagen erleichtert somit die Beratung und Vermittlung entsprechend, weil bereits im kompletten Außenauftritt alles rechtlich korrekt und absolut transparent nachvollziehbar ist“, so Jehn. Der Kunde wisse somit von Anfang an, wen er vor sich hat, welche Leistungen er dort erhält und mit welcher Zulassung der Berater arbeitet. Folglich könnten im Vorfeld keine falschen Annahmen mehr gemacht werden.Maklerpools bieten ihren angeschlossenen Partnern ebenfalls Unterstützung in Sachen Außenauftritt an. Jung, DMS (KOSDAQ: 068790.KQ - Nachrichten) & Cie. beispielsweise bietet Beratern auf die Werbeplattform „Marketing on Demand“ ein Angebot von mehr als 200 individualisierten Werbemitteln an. „Die Marketingprodukte umfassen Geschäftsausstattung, Druckstücke wie Flyer, Broschüren, Poster und Anzeigenvorlagen und reichen über schlüssige Werbekonzepte bis hin zu Ausstattungsideen für die Geschäftsräume“, erläutert Ralf Tanzer, Bereichsleiter Marketing & PR bei JDC, das Angebot. „Über die World of Finance, unserem Onlineportal für Poolpartner, stehen Beratern Werbemittel zur Verfügung, die ein kostengünstiges, auf die persönlichen Bedürfnisse als freier Finanzdienstleister zugeschnittenes Marketing ermöglichen.“ Per Mausklick können Produkte ausgewählt und in den Warenkorb gelegt werden. Ein fest definiertes Layout für Flyer, Poster, Broschüren, etc. vervollständige den Marktauftritt mit einer durchgängigen Designlinie. „Sämtliche Layoutkosten, die für Entwicklung und Grundgestaltung sowie für die Lizenzrechte der verwendeten Bilder in allen Aktions- und Werbemitteln anfallen, werden komplett von Jung, DMS & Cie. getragen“, versichert Tanzer. Für Poolpartner fielen ausschließlich Druck- und Materialkosten an.Der Maklerpool FiNet Financial Services Network AG unterstützt angeschlossene Berater mit einem umfassenden Starter-Paket für den Außenauftritt und bietet dabei günstige Konditionen an. „Selbstverständlich bieten wir unseren Partnern auch professionelle Unterstützung für die Erstellung einer eigenen Homepage oder eines Facebook (NasdaqGS: FB - Nachrichten) -Auftritts“, sagt Lambert Stegemann, Mitglied der Geschäftsführung bei FiNet. „Bei dem BewertungsportalWhoFinancekönnen sich die uns angeschlossenen Vermittler zu Sonderkonditionen registrieren lassen.“* Die rechtliche Grundlage hierfür bilden § 31 WpHG und § 4 WpDVerOV.(PD)