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IBAN gilt ab Februar bei Überweisungen für jeden Kunden

Bisher waren nur Unternehmen und Vereine verpflichtet, IBAN und BIC für Überweisungen zu nutzen. Ab dem 1. Februar 2016 gilt dies auch für Privatpersonen. Foto: Andrea Warnecke

Auch wenn sie hierzulande 22 Stellen hat - viele Bankkunden haben sich inzwischen an IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) gewöhnt. Bisher besteht nur für Unternehmen und Vereine eine verbindliche Verpflichtung, die neuen Bankdaten bei Überweisungen zu nutzen.

Ab dem 1. Februar 2016 gilt das IBAN-Verfahren auch für Privatpersonen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Die bisher auf vielen Online-Bankseiten verfügbaren Konverter, die die bisherigen Kontodaten in IBAN und BIC umrechnen, dürfen ab dem Stichtag von den Banken zumindest nicht mehr direkt auf dem Online-Überweisungsformular angeboten werden.

Die Struktur der IBAN ist stets gleich: Sie beginnt mit der Länderkennung (DE für Deutschland) und einer zweistelligen Prüfzahl. Dann folgen die achtstellige Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer.