Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • Dow Jones 30

    37.791,36
    +38,05 (+0,10%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.630,96
    +2.235,11 (+3,89%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.608,89
    -74,48 (-0,47%)
     
  • S&P 500

    5.011,91
    -10,30 (-0,21%)
     

IAB-Experte warnt vor Unterbietungswettbewerb beim Arbeitslosenbeitrag

Die CDU fordert eine weitere Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf zwei Prozent. Arbeitsmarktexperte Enzo Weber fürchtet einen politischen Unterbietungswettbewerb.

Krisenfest durch hohe Rücklage. Foto: dpa
Krisenfest durch hohe Rücklage. Foto: dpa

Gerade erst hat das Bundeskabinett beschlossen, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag zum 1. Januar 2020 nochmals von 2,5 auf 2,4 Prozent abzusenken, doch der CDU reicht auch das noch nicht. Wir wollen „den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,5 auf 2,0 Prozent reduzieren, um auch Bezieher niedriger Einkommen zu entlasten“, heißt es in dem am Wochenende vom Parteitag verabschiedeten Beschluss „Nachhaltigkeit, Wachstum, Wohlstand – die Soziale Marktwirtschaft von morgen“.

Beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit (BA), steht man solchen Forderungen sehr reserviert gegenüber. Es bestehe doch in der Politik eigentlich Einigkeit, dass die BA eine Rücklage in Höhe von 0,65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts brauche, um eine Krise wie nach dem Rezessionsjahr 2009 auf dem Arbeitsmarkt abfedern zu können, sagte Enzo Weber, der beim IAB den Forschungsbereich Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen leitet, dem Handelsblatt.

WERBUNG

„Obwohl Einigkeit über die Höhe der Rücklage besteht, gibt es in der Politik immer wieder Debatten über die Höhe des Beitragssatzes“, kritisierte Weber. Deshalb halte er es für angemessen, ein transparentes Verfahren zur Beitragsanpassung zu etablieren. Eine Rücklage von 0,65 Prozent des BIP entspricht derzeit rund 22 Milliarden Euro.

Wenn das Rücklagenziel erreicht ist, schlägt Weber vor, den Beitrag so zu senken, dass im weiteren Verlauf keine größeren Überschüsse mehr entstehen. Ist dagegen nach einem wirtschaftlichen Abschwung nicht mehr ausreichend Geld in der BA-Kasse, soll der Beitrag so gesetzt werden, dass das Rücklagenziel innerhalb von fünf Jahren wieder erreicht wird.

Dem IAB-Experten schwebt allerdings kein starrer Automatismus vor. Spielraum für Mehrausgaben etwa für Qualifizierung, wie sie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit seinem „Arbeit-von-morgen“-Gesetz plant, soll weiter bestehen bleiben.

BA-Chef Detlef Scheele hält schon den vor rund zwei Wochen vom Bundeskabinett gefällten Beschluss, den Arbeitslosenbeitrag befristet bis Ende 2022 auf 2,4 Prozent zu senken, für falsch. Der beschert der Arbeitsagentur Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro im Jahr, so dass sie ihren Haushalt im kommenden Jahr voraussichtlich mit einem Defizit abschließen wird. Das könne aber noch mit Mitteln aus der Rücklage kompensiert werden, sagte Scheele. Diese wird Ende dieses Jahres voraussichtlich bei 25,6 Milliarden Euro liegen.

Auch der Verwaltungsrat der BA sieht angesichts der unsicheren Konjunkturlage derzeit keinen Spielraum für eine weitere Reduzierung des Arbeitslosenbeitrags, der erst zu Beginn dieses Jahres von 3,0 auf 2,5 Prozent reduziert worden war.

Das von Weber vorgeschlagene, transparente Verfahren zur Beitragsanpassung stößt aber bei der Arbeitgeberseite in der Selbstverwaltung der BA auf Skepsis. Während bei der Rentenversicherung, wo es eine regelgeleitete Beitragsanpassung gibt, in einem konjunkturellen Abschwung nur die Einnahmenseite betroffen sei, gelte dies bei der Arbeitslosenversicherung für die Einnahmen- und Ausgabenseite, sagte der stellvertretende BA-Verwaltungsratsvorsitzende und Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, Steffen Kampeter, dem Handelsblatt. „Deshalb ist eine diskretionäre Beitragspolitik bei der Arbeitslosenversicherung geboten“ – also eine Beitragspolitik, die sich am Einzelfall orientiert.

Eine ausreichende Krisenvorsorge bei der BA zu behalten, müsse auch Maßstab bei einer Diskussion ihrer Beitragspolitik sein, sagte Kampeter. „Die Zusammenarbeit von Politik und Selbstverwaltung hat dazu beigetragen, dass diese Krisenvorsorge derzeit besteht.“

Das würde sich aber ändern, sollte der Beitrag wie von der CDU gefordert auf zwei Prozent gesenkt werden. „Mit 2,0 Prozent Beitrag würden wir schon nächstes Jahr deutlich unter das Rücklagenziel fallen“, rechnet Weber vor.

Lesen Sie hier das ganze Interview mit dem IAB-Experten Enzo Weber:

Herr Weber, das Bundeskabinett hat gerade beschlossen, den Arbeitslosenbeitrag Anfang 2020 nochmals um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent zu senken. Was halten Sie davon?
Diese weitere Senkung wäre aus meiner Sicht nicht nötig gewesen. Die Entlastung für den Einzelnen ist sehr gering und wir können nicht sicher sein, ob äußere Faktoren die konjunkturelle Delle gravierend vertiefen und wir das Geld nicht dringend brauchen.

Es ist inzwischen Konsens und Gesetz, dass die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit 0,65 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht unterschreiten soll, um für Wirtschaftskrisen gewappnet zu sein. Ist die Rücklage durch die weitere Absenkung in Gefahr?
Im Moment liegen wir noch darüber, und wenn die Wirtschaft sich schnell erholt, werden wir keine Probleme bekommen. Wir müssen aber auch sehen, dass es dringend nötige zusätzliche Ausgaben im Bereich Weiterbildung gibt. Wenn wir die realisieren, wird es eng mit dem Rücklagenziel.

Warum brauchen wir ein geregeltes Verfahren für die Beitragsanpassung?
Obwohl Einigkeit über die Höhe der Rücklage besteht, gibt es in der Politik immer wieder Debatten über die Höhe des Beitragssatzes. Deshalb halte ich es für angemessen, hier ein transparentes Verfahren zu etablieren. Beitragssatzerhöhungen sind politisch schwierig. Die Belastung kommt sofort, während sich der Nutzen einer ausreichenden Rücklage erst Jahre später in der Krise zeigt.

Wie soll das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren aussehen?
Wenn die Rücklage der Bundesagentur mit der Haushaltsfeststellung zum Jahresende die 0,65 Prozent der Wirtschaftsleistung überschritten hat, dann soll der Beitragssatz so weit gesenkt werden, dass im weiteren Verlauf keine größeren Überschüsse mehr entstehen. Die BA sammelt dann nicht mehr Geld an, als sie für eine angemessene Risikovorsorge braucht. Gleichzeitig beugt man Forderungen vor, den Beitrag zu senken, bevor das Rücklagenziel erreicht ist. Denn auch dann liegen ja schon viele Milliarden in der BA, die Begehrlichkeiten wecken.

Was ist aber dann mit Ausgaben etwa für die Weiterbildung?
Essentiell ist, dass der Mechanismus Flexibilität für inhaltliche Entscheidungen bewahrt – etwa die, im Strukturwandel mehr Geld für Weiterbildung auszugeben. Oder umgekehrt in der Rezession antizyklisch zu agieren, die Beitragszahler zu entlasten und so die Binnenkonjunktur anzukurbeln.

Wann muss der Beitrag wieder erhöht werden?
Wenn eine Rezession vorbei ist, sollte der Beitragssatz so gesetzt werden, dass die Rücklage von 0,65 Prozent innerhalb von fünf Jahren wieder erreicht wird.

Wieso ausgerechnet fünf Jahre?
Das ist nach historischer Erfahrung ungefähr der Abstand zwischen zwei Wirtschaftsabschwüngen – und bis zur nächsten Rezession sollte die Rücklage ja wieder aufgebaut sein. Um das jetzige Rücklagenziel zu erreichen, haben wir zehn Jahre gebraucht – und das bei einer herausragenden Arbeitsmarktentwicklung, die sich so schnell nicht wiederholen wird. Das ist viel zu lang und zeigt, wie sinnvoll es ist, sich verbindlich auf ein transparentes Verfahren zu einigen.

Woher weiß ich, wann auf dem Arbeitsmarkt das Schlimmste überstanden ist und die Rücklage wieder aufgefüllt werden kann?
Nach unseren Analysen ist die Talsohle sicher durchschritten, wenn die Arbeitslosigkeit im Versicherungsbereich im Sechs-Monats-Vergleich sinkt, wenn sie also in einem Monat saisonbereinigt niedriger ist als vor einem halben Jahr. Dann würde die Verpflichtung greifen, den Beitrag wieder so zu erhöhen, dass man innerhalb von fünf Jahren das Rücklagenziel erreicht.

Glauben Sie, dass Sie bei der Politik mit Ihrem Vorstoß auf offene Ohren stoßen?
Die Politik will keinen starren Automatismus. Ein regelgeleitetes Verfahren, das Handlungsspielräume für den Souverän lässt, hat aber Chancen. Der Autopilot wird zwar in der Regel sicher zum Ziel kommen, aber dennoch sollte sich der Fahrer nicht die Hände auf den Rücken binden.

Auf dem CDU-Parteitag ist die Forderung beschlossen worden, den Beitragssatz sogar auf 2,0 Prozent zu senken. Was sagen Sie dazu?
Der Gedanke einer Entlastung der Betriebe und der Arbeitnehmer ist durchaus nachvollziehbar. Wenn wir eine nachhaltige Beitrags- und Rücklagenpolitik wollen, halte ich 2,0 Prozent im Moment aber für zu niedrig. Eine Absenkung um 0,1 Prozentpunkte bedeutet Einnahmeausfälle von 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Mit 2,0 Prozent Beitrag würden wir schon nächstes Jahr deutlich unter das Rücklagenziel fallen.