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Hypo-Real-Estate-Anleger müssen weiter auf Entschädigung hoffen

Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren an das Münchner OLG zurückverwiesen. Das hatte entschieden, dass die damalige Führung der HRE die Aktionäre getäuscht hat.

Das OLG hatte 2014 in dem Anleger-Musterverfahren entschieden, dass der Münchner Immobilienfinanzierer 2007 mehrere unwahre Pressemitteilungen über seine wirtschaftliche Lage vor der heraufziehenden Finanzkrise veröffentlicht, den Börsenprospekt für eine Kapitalerhöhung gefälscht und seine Bilanz manipuliert habe. Foto: dpa
Das OLG hatte 2014 in dem Anleger-Musterverfahren entschieden, dass der Münchner Immobilienfinanzierer 2007 mehrere unwahre Pressemitteilungen über seine wirtschaftliche Lage vor der heraufziehenden Finanzkrise veröffentlicht, den Börsenprospekt für eine Kapitalerhöhung gefälscht und seine Bilanz manipuliert habe. Foto: dpa

Mehr als elf Jahre nach der Verstaatlichung der Münchner Skandalbank Hypo Real Estate (HRE) ist für die auf Schadenersatz hoffenden Aktionäre kein Ende des Justizmarathons in Sicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Kapitalanleger-Musterverfahren an das Münchner Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Grund sind Fehler im OLG-Urteil von 2014, die den Münchner Richtern nach Auffassung des BGH unterlaufen sind. „Der Bundesgerichtshof hat den Musterentscheid des Oberlandesgerichts teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, soweit er nicht selbst in der Sache entscheiden konnte“, teilte der BGH am Freitag mit.

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Die HRE-Krise war der größte Schadenfall der internationalen Finanzkrise 2008/09 in Deutschland, der Schaden für die Staatskasse belief sich Ende 2019 auf geschätzt 15 Milliarden Euro.

In dem Prozess geht es um die Frage, ob die Hypo Real Estate ihre Aktionäre in mehreren Mitteilungen 2007 und 2008 über ihre finanziell schlechte Lage täuschte. Das OLG hatte das in dem Musterprozess bejaht, darauf gründen sich die Hoffnungen der klagenden Aktionäre auf Schadenersatz.

Der Bundesgerichtshof bewertet die damaligen Mitteilungen der HRE jedoch in Teilen anders als das Münchner Oberlandesgericht. Konkret geht es dabei unter anderem um eine Pressemitteilung vom 7. November 2007, die das OLG für unwahr und unrichtig erklärt hatte, sowie um die Frage, ob die HRE bereits im November 2007 ihre Eigentümer über die sich abzeichnenden Verluste mit US-Wertpapieren hätte informieren müssen. Das muss in München nun auf Grundlage der Feststellungen des BGH zum zweiten Mal verhandelt werden.

Die Feststellung des OLG, dass das HRE-Management seine Pflichten verletzt und die Aktionäre falsch informiert habe, untermauerte die Schadenersatzansprüche der Aktionäre. Sollten sich die Aktionäre am Ende durchsetzen, müsste der Bund zahlen, der die Bank 2009 verstaatlicht hat.

In Gänze aufgehoben hat der BGH das Münchner Urteil jedenfalls nicht. So sind die Karlsruher Richter ebenso wie das OLG der Auffassung, dass die HRE im Januar 2008 eine sogenannte ad-hoc-Mitteilung mit schlechten Nachrichten eine Woche früher hätte herausgeben müssen.

Für viele Aktionäre Klage eingereicht hatte unter anderem die Anwaltskanzlei Tilp. „Ich bin euphorisch“, sagt Rechtsantwalt Andreas Tilp. Er sprach von einem „Meilenstein in der Geschichte des deutschen Kapitalmarktrechts“.

„Mit seinen Feststellungen gegen die HRE hat der BGH jetzt die Voraussetzungen für konkrete Entschädigungszahlungen an die Kläger geschaffen“, sagt sein Kollege Marc Schiefer.

Der BGH habe mit dem Verweis auf Fehler im Prospekt für eine Kapitalerhöhung im September 2007 eine konkrete Grundlage für Schadenersatz-Ansprüche eröffnet, erklärt Anwalt Tilp.

Zudem müsse sich das OLG nach den Vorgaben des BGH nun auch damit beschäftigen, ob die HRE im Januar 2008 Abschreibungen von 390 Millionen Euro nicht nur zu spät gemeldet, sondern ob sie damals die ganze Wahrheit mitgeteilt habe. Die HRE-Aktie war anschließend an der Börse abgestürzt.

Die Entscheidung des BGH betrifft nach Angaben der Rechtsanwälte Schadenersatzforderungen gegen die HRE in Höhe von über 1,5 Milliarden Euro, die entsprechenden Klagen waren beim Landgericht München I eingereicht worden.

Die HRE existiert mittlerweile nur noch als eine Art staatliche „Geisterbank“, die keinerlei Bankgeschäft mehr ausübt, sondern Prozesse führt - sowohl als Klägerin gegen ehemalige Manager wie als Beklagte.

Das Geschäft der HRE wurde von der Bundesregierung zweigeteilt: Die faulen Papiere wurden in eine staatliche Bad Bank ausgegliedert. Den gesunden Teil der Geschäfte führt die börsennotierte Deutsche Pfandbriefbank (pbb) fort.