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Weniger Kontakte, keine Feiern bis Weihnachten – Das sieht die Beschlussvorlage des Bundes vor

Die Bundesregierung will die Maßnahmen im Kampf gegen Corona ausweiten. Doch viele der ursprünglichen Pläne wurden bereits offenbar gestrichen.

Angela Merkel (CDU) berät sich heute mit den Ministerpräsidenten. Foto: dpa
Angela Merkel (CDU) berät sich heute mit den Ministerpräsidenten. Foto: dpa

Im Kampf gegen das Coronavirus will der Bund die Kontaktbeschränkungen nochmals verschärfen. Unter anderem sollen sich weniger Menschen verschiedener Haushalte treffen dürfen, auf private Feiern soll bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden.

Inzwischen zeigt ein neuer Entwurf der Beschlussvorlage jedoch weniger drastische Einschränken: Eine Quarantänepflicht bei Erkältungssymptomen soll demnach wegfallen. Auch eine Ausweitung der Maskenpflicht in Schulen wurde zunächst verworfen. Die neuen Kontaktbeschränken sollen lediglich einen Appellcharakter haben.

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Zudem war geplant, die Maskenpflicht an Schulen ausweiten, bei zu kleinen Räumen sollen Klassen geteilt werden. Das geht aus dem Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Video-Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Montag hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. & gt; & gt; Hier können Sie das zehnseitige Originaldokument downloaden.

In dem Papier von Montagvormittag, 10.55 Uhr, heißt es zur Begründung: „Der Verlauf der letzten Tage lässt hoffen, dass die hohe exponentielle Infektionsdynamik gestoppt werden konnte, ein Sinken der Neuinfektionszahlen ist jedoch noch nicht absehbar (Verfolgen Sie hier die aktuellen Entwicklungen im Newsblog). Deshalb sind weitere Anstrengungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erforderlich.“ Vorgeschlagen wird zudem ein weiteres Treffen eine Woche später, am 23. November.

Hier die Pläne im Überblick:

Kontaktbeschränkungen

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll nach dem Willen des Bundes nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein. „Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert“, heißt es im Papier. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien „angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“.

Private Treffen

Trotz der bereits geltenden Bestimmungen zum Infektionsschutz würden die Ansteckungen weiterhin „im privaten Umfeld und außerhalb des öffentlichen Raumes stattfinden“, heißt es im Papier. Zur Senkung der Gefahr sollten Kinder und Jugendliche angehalten werden, sich nur noch mit einem festen Freund in der Freizeit zu treffen. Auch private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten sollten sich generell nur noch auf einen festen weiteren Hausstand beschränken. Auf private Feiern solle zunächst bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden. Seit dem 2. November gilt, dass sich nur Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen, maximal jedoch 10 Personen.

Quarantäne

In der ursprünglichen Beschlussvorlage empfiehlt der Bund allen Menschen mit Erkältungssymptomen und insbesondere bei Husten und Schnupfen, sich unmittelbar nach Hause in Quarantäne zu begeben. „Dort sollen sie fünf bis sieben Tage bis zum Abklingen der Symptome verbleiben“, heißt es. Dort sei darauf zu achten, die Distanz auch zu anderen Mitgliedern des Hausstandes und insbesondere zu Risikogruppen im Haushalt zu wahren. „Die Krankschreibung soll telefonisch durch den Hausarzt erfolgen zunächst ohne Präsenzbesuch in der Praxis.“ In Absprache mit dem Arzt werde auch geklärt, ob ein Corona-Test erforderlich sei. Der Punkt wurde aber offenbar verworfen.

Schulen

Eine Entscheidung zum Thema Schulen und Betreuungseinrichtungen soll heute nicht fallen. Laut der am Montagvormittag noch einmal aktualisierten Beschlussvorlage sollen die Länder vielmehr bis zur kommenden Woche einen Vorschlag vorlegen, wie Ansteckungsrisiken im Schulbereich weiter reduziert werden können. Die Offenhaltung der Schulen genieße eine hohe politische Priorität.

& gt; & gt; Wie wahrscheinlich ist eine Infektion im Klassenzimmer? Diese Grafiken zeigen es

Im Vergleich zur ersten Version der Beschlussvorlage vom späten Sonntagabend gestrichen wurden dagegen weitere Passagen. Dort hatte es unter anderem noch geheißen: Zum Schutz vor Ansteckungen könnten aber auch hier die Maßnahmen verschärft werden, ein besonderer Fokus liegt dabei auf Jugendlichen, die älter als zwölf Jahre sind.

Bei ihnen sei das Infektions- und Übertragungsrisiko vergleichbar mit dem von Erwachsenen. Daher soll nach dem Willen des Bundes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schüler aller Jahrgänge und für Lehrer auf dem Schulgelände und während des Unterrichts vorgeschrieben werden. Dies ist bisher nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben.

Zudem sollten die Klassen – sofern keine größeren Räume zur Verfügung stehen – halbiert und in festen Gruppen eingeteilt unterrichtet werden. Auch in Schulbussen sei der Mindestabstand von 1,5 Metern sicherzustellen. Im Falle von Quarantänemaßnahmen solle für alle betroffenen Schüler Distanzunterricht angeboten werden.

Schutz von Risikogruppen

Besonders gefährdete Menschen wie Alte, Kranke oder Personen mit Vorerkrankungen sollen nach dem Willen des Bundes zum Schutz vor dem Coronavirus von Dezember an vergünstigte FFP2-Masken erhalten. Um das Risiko einer Infektion zu reduzieren, werde der Bund auf seine Kosten für diese Bevölkerungsgruppe die Abgabe von je 15 dieser Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Das ergebe rechnerisch eine Maske pro Winterwoche. Zudem wird geraten, Besuche bei besonders gefährdeten Menschen nur dann zu unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von Symptomen seien und sich seit einer Woche in keine Risikosituationen begeben hätten.

Impfzentren

Die Länder sind gehalten, ihre Impfzentren und -strukturen ab dem 15. Dezember so vorzuhalten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme möglich ist. Bis Ende November sollen die Länder dem Bund mitteilen, wie viel Impfungen sie am Tag planen.

Nachverfolgung

Da eine vollständige Nachverfolgung von Kontakten oft nicht möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster wie einer Schule oder einem Unternehmen die Maßnahmen wie eine Quarantäne auch ohne positives Testergebnis angewendet werden. „Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung von Kontakt- bzw. Ausbruchsclustern im Vergleich zu Beschränkungsmaßnahmen ein milderes Mittel“, heißt es.

Gesundheitsämter

Bis Ende des Jahres sollen die neuen digitalen Werkzeuge zur Erfassung der Infektionen in den Behörden deutlich stärker genutzt werden. Zudem soll die Corona-Warn-App fortwährend verbessert und mit neuen Funktionen angeboten werden.

Evaluierung

Das Treffen an diesem Montag – zwei Wochen nach Inkrafttreten der November-Kontaktbeschränkungen – war zunächst nur für eine Zwischenbilanz gedacht. Wie es ab Dezember bis Weihnachten weitergeht, soll dann in der kommenden Woche beraten werden. Als Terminvorschlag nennt das Papier den 23. November. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mahnte Bund und Länder zur Geduld. „Es ist erst zwei Wochen her, seitdem die November-Schutzmaßnahmen in Kraft getreten sind. Ich halte jetzt nichts von voreiligen weiteren Schließungen oder Lockerungen“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Montag).

Reaktion der Opposition:

Der Opposition im Bundestag gehen bereits die bisherigen Maßnahmen zu weit. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, sagte der „Welt“: „Es ist klar, dass Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln weiterhin gelten müssen. Pauschale Schließungen beispielsweise für Hotels, Gastronomie oder Kulturveranstaltungen, die Hygienekonzepte haben, sind jedoch unverhältnismäßig und stoßen auch bei den Bürgern auf Unverständnis.“

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel kritisierte ebenfalls in der „Welt“: „Die Art und Weise, in der hier Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, untergräbt den demokratischen Rechtsstaat.“ Dagegen forderte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche in der Zeitung einen „interdisziplinären Pandemie-Rat“. Darin dürften sich „nicht nur Epidemiologen und Ärzte wiederfinden, sondern auch weitere Experten wie etwa Sozialwissenschaftler, Experten für Digitalisierung, Schulen und Kommunikation.“

Merkel hatte die Bürgerinnen und Bürger schon am Samstag erneut auf schwierige Monate eingestimmt. „Der vor uns liegende Winter wird uns allen noch viel abverlangen“, sagte die Kanzlerin in ihrem Video-Podcast. Innerhalb eines Tages hatten die Gesundheitsämter nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Montag in Deutschland 10.824 neue Corona-Infektionen gemeldet.

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag demnach am Sonntag bei 143 Fällen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Ziel der Bundesregierung ist es, an eine Inzidenz von 50 heranzukommen. Erst dann sei es wieder möglich, dass einzelne Kontakte von Infizierten nachvollzogen werden könnten.