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Honorarberatung wird im Bundestag diskutiert

Im Dezember hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente – das sogenannte „Honoraranlageberatungsgesetz – beschlossen (FundResearch berichtete). Am vergangenen Donnerstag diskutierte erstmals der Bundestag darüber. Die Deutsche Kreditwirtschaft – ein Zusammenschluss der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände – unterstützt das Bestreben des Gesetzgebers, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Honoraranlageberatung zu definieren. Inwieweit sich die Honoraranlageberatung am Markt durchsetzen kann, sollte jedoch allein dem Wettbewerb überlassen werden. Die Einführung der Honorarberatung dürfe keinesfalls dazu führen, dass bestimmte Kunden von der Anlageberatung ausgeschlossen werden, so der Appell. „Zur Sicherstellung eines einheitlich hohen Aufsichtsstandards sprechen sich die Bankenvertreter dafür aus, auch die gewerblichen Honorar-Finanzanlageberater der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu unterstellen“, heißt es in einer Stellungnahme. Andernfalls drohten „ungleiche Wettbewerbsbedingungen“ und „Lücken im Anlegerschutz“. Bei den ebenfalls unabhängig arbeitenden „Provisions“-Beratern, analog dem Paragrafen 34f GewO, prüfen allerdings die Gewerbeämter und nicht die Bafin, was den Bankenvertretern immer ein Dorn im Auge war.Für die Opposition im Bundestag ist das Honoraranlageberatungsgesetz „eine einzige Enttäuschung und ein Etikettenschwindel“. Das teilte die SPD heute in einer Pressemitteilung mit. Weder werde damit die notwendige Transparenz auf dem Markt für Finanzprodukte geschaffen, noch trage es dazu bei, dass sich Anleger darauf verlassen könnten, dass der Berater nur in ihrem Interesse berät. Der Gesetzentwurf schaffe zudem kein umfassendes und klares Berufsbild der Honorarberatung, sondern degradiere Honorarberater zur „Subkultur“ am Finanzmarkt. „Wer Provisionen erhält, der vermittelt, wer unabhängig auf Honorarbasis tätig ist, der berät“, so die SPD. Die Partei spricht sich für ein klar definiertes Berufsbild des Honoraranlageberaters, ein Verbot von Provisionsdurchleitungen und die Verpflichtung zum Angebot von Nettotarifen aus.(PD)