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Hohe Heizkostenabrechnung: Wie ihr sie richtig lest und warum es sich lohnen kann, Widerspruch einzulegen

Die Preise für Gas und Öl sind explodiert. Was das genau für die Heizrechnung bedeutet, werden viele Haushalte aber erst mit der nächsten Nebenkostenabrechnung sehen. - Copyright: Getty Images / alexsl / picture alliance / Stephan Schulz / Collage: Dominik Schmitt
Die Preise für Gas und Öl sind explodiert. Was das genau für die Heizrechnung bedeutet, werden viele Haushalte aber erst mit der nächsten Nebenkostenabrechnung sehen. - Copyright: Getty Images / alexsl / picture alliance / Stephan Schulz / Collage: Dominik Schmitt

Wer heizt, muss dafür in der kommenden kalten Jahreszeit teuer bezahlen. Grund sind die explodierenden Energiekosten seit der russischen Invasion in die Ukraine. Umso wichtiger ist es, seinen eigenen Energieverbrauch einschätzen zu können. Einfacher gesagt als getan. Denn in der Praxis sind die Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung häufig alles andere als verständlich. Was muss da drinstehen? Und wie überprüfe ich die Abrechnung? In unserer Übersicht fassen wir für euch die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.

Was darf abgerechnet werden?

Gesetzlich dürfen Vermieter mindestens 50 Prozent bis maximal 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch und die restlichen 30 bis 50 Prozent nach einer anderen festen Variable wie etwa der Wohnfläche berechnen. Bei Ölheizungen müssen die Vermieter außerdem melden, wie hoch der Anfangs- und Endbestand war und wann genau das Öl geliefert wurde. Neben Wartungsarbeiten und Erfassungskosten, fließen auch Abrechnungskosten in die Heizkostenabrechnung mit ein. Etwaige Reparaturen dürfen allerdings nicht mit verrechnet werden, da sie zu selten vorkommen. Mieter stehen indes in der Pflicht, Heizungsableser zum abgemachten Zeitpunkt in die Wohnung zu lassen. Ansonsten müssen sie für die Kosten eines anderen Termins selbst aufkommen.

Welche formellen Stichpunkte muss die Rechnung enthalten?

Damit die Abrechnung formell gültig ist, müssen einige formelle Mindestangaben erfüllt werden. Dazu gehören:

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  • Name des Adressaten

  • Angabe und Erläuterung des Paragrafen 7 Absatz 1 der Heizkostenverordnung

  • Angaben zum Mietobjekt

  • Abrechnungszeitraum

  • Flächenmaß für Mietobjekt und Gesamtflächenmaß

  • Berechnung des Anteils des Verbrauchers an Gesamtkosten

  • Angaben zum gemessenen Verbrauch

Wie gehe ich bei Unklarheiten vor?

Auch wenn vergleichsweise wenige Abrechnungen formell ungültig sind, kommt es doch in einem Drittel der Heizkostenabrechnungen zu Auffälligkeiten. Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen rät Mietern im Interview mit dem MDR dazu, von ihrem Recht der Belegeinsicht gegenüber dem Vermieter Gebrauch machen. Damit können die Mieter die Rechnungen sowie Belege einsehen und überprüfen. Für den Laien ist das allerdings nicht immer einfach. Ob etwas tatsächlich nicht stimmt, kann daher meist nur mit juristischer Unterstützung ermittelt werden. Ein kostengünstiger und mitunter lohnenswerter Weg ist die Belegeinsicht über einen Mieterverein. Diese wissen, worauf sie achten müssen und bieten bei Unstimmigkeiten teilweise auch an, den Vermieter direkt damit zu konfrontieren. Werden bei der Belegeinsicht juristische Fehler gefunden, ist der Vermieter dazu angehalten, die Abrechnung zu korrigieren.

Bis wann kann ich Widerspruch einlegen?

Nach dem Erhalt der Abrechnung haben Mieter zwölf Monate Zeit, um Widerspruch gegen die Abrechnung einreichen zu können. Wir empfehlen aber, möglichst zeitnahe nach Erhalt der Abrechnung und vor dem Fälligkeitsdatum zu widersprechen, damit die Zahlungsfrist gewahrt bleibt.

Bis wann muss die Jahresabrechnung vorliegen?

Der Vermieter hat nach der Abrechnungsperiode eine Frist von zwölf Monaten, um die Heizkostenabrechnung zu ermitteln und dem Mieter zuzustellen. Wird diese Frist nicht eingehalten, sind etwaige Nachzahlungsforderungen ungültig.

Wie hoch dürfen die Heizkosten maximal ausfallen?

Laut Neumerkel von der Verbraucherzentrale gibt es keine gesetzliche Grenze für Heizkosten. Preisrichtlinien von 2021 können jedoch als grobe Orientierung dienen. So lag der Preis für Erdgas bei fünf bis zehn Cent pro kWh, für Heizöl bei 60 bis 90 Cent pro Liter, für Fernwärme bei 90 bis 150 Euro pro MWh, und für Flüssiggas bei 50 bis 75 Cent pro Liter. Wenn die Heizkosten stark vom Durchschnitt abweichen, lohnt sich ein genauerer Blick. Schließlich sind die Vermieter dazu verpflichtet, wirtschaftlich und fair zu handeln und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis auf dem Markt zu ermitteln. Findet der Mieter günstigere Vergleichsangebote als diejenigen des Vermieters, lohnt sich ein Einspruch.