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Einkommensmillionäre könnte es bald auch bei den Sparkassen geben – Warum das heikel ist

Die Vorstände vieler großer Sparkassen und Volksbanken verdienen inzwischen ähnlich gut wie Manager bei privaten Banken. Foto: dpa

Bei großen öffentlich-rechtlichen Geldhäusern verdienen Führungskräfte inzwischen ähnlich gut wie bei privaten Banken. In Sachen Transparenz hapert es allerdings.

Noch haben nur die ganz Fixen unter den Sparkassen und Volksbanken ihre Zahlen für das gerade abgelaufene Jahr vorgelegt. Die Kreissparkasse Köln, die drittgrößte Sparkasse in Deutschland, wird Anfang März berichten, wie 2019 für sie lief. Doch eines gibt das Geldhaus überraschend jetzt schon preis: das Gehalt seines Vorstandschefs Alexander Wüerst.

Er verdiente im vergangenen Jahr 953.000 Euro. Das sind zwar gut 40.000 Euro weniger als im Vorjahr. Dennoch liegt der Sparkassenchef damit nahe an der Millionengrenze. Hätte Wüerst seine Bezüge im gleichen Tempo wie in den Vorjahren gesteigert, wäre er zum ersten Einkommensmillionär im Sparkassenlager geworden. Zumindest zum ersten, dessen Gehalt öffentlich bekannt wird.

Davon war das Handelsblatt angesichts der stabilen Geschäftslage der Kreissparkasse Köln in einer vorherigen Fassung dieses Artikels auch ausgegangen. Nun teilte das Institut mit, Wüersts Jahreseinkommen sei zurückgegangen, weil die erfolgsabhängige Zulage rückläufig sei. Allerdings verdiente die Kreissparkasse Köln 2019 mit nahezu 100 Millionen Euro vor Steuern ähnlich viel wie im Jahr zuvor, wie sie weiter erklärte.

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Und bei Wüerst ging es die letzten Jahre konstant nach oben: 2018 erhielt er insgesamt 995.300 Euro, 2017 waren es 958.000 Euro, 2016 kam er auf 947.000 Euro und 2015 auf 913.000 Euro. Insgesamt verdienten die sechs Vorstandsmitglieder der Kreissparkasse Köln im Jahr 2018 rund 4,4 Millionen Euro. Die Zahlen zeigen, dass die Gehälter vieler Sparkassenvorstände über Jahre hinweg gestiegen sind – und dass sie mitunter so gut verdienen wie Manager privater Banken.

Das ist heikel, weil die Sparkassen besondere Banken sind. Sie haben einen öffentlichen Auftrag, und ihre Träger und somit quasi Eigentümer sind die Kommunen. Sparkassen sollen ihre Geschäfte zwar nach kaufmännischen Grundsätzen führen, doch „Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes“, heißt es beispielsweise im Sparkassengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Hinzu kommt: Die Sparkassen ringen, wie andere Kreditinstitute, mit den chronischen Minuszinsen. Die öffentlich rechtlichen Geldhäuser müssen sparen, fusionieren, Filialen schließen und Gebühren erhöhen, um die Ertragseinbußen auszugleichen. Außerdem trennen sie sich von Sparverträgen, die zwar für die Kunden lukrativ sind, für die Banken aber zur Belastung werden. Rund ein Viertel der knapp 400 deutschen Sparkassen hat sich von solchen langlaufenden Verträgen inzwischen losgesagt.

Sparkassen sind besondere Banken

Dass die Kreissparkasse Köln das Gehalt der einzelnen Vorstandsmitglieder überhaupt veröffentlicht, liegt am Transparenzgesetz in Nordrhein Westfalen. Danach müssen öffentliche Unternehmen das Gehalt der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer angeben. Diese Vorgabe schlägt sich im Sparkassengesetz des Landes nieder, das fordert, dass die Träger der Institute auf die Veröffentlichung hinwirken.

Aber das ist längst nicht überall der Fall. Einige Länder machen entsprechende Vorgaben für privatrechtliche Beteiligungen von Kommunen, nicht aber für Sparkassen. Oftmals greifen die Regeln auch nur für kommunale Unternehmen mit mindestens drei Vorständen und Geschäftsführern. Und selbst wenn die Gesetze maximale Offenheit vorschreiben, heißt das noch lange nicht, dass die Sparkassen und ihre Träger das umsetzen.

Dabei wird Transparenz immer wichtiger für die Sparkassen – auch bei den Vorstandsbezügen. Julian Merzbacher, Sprecher der Bürgerbewegung Finanzwende, betont, dass die Sparkassen dem Gemeinwohl verpflichtet sind: „Gerne und zum Teil auch zu Recht heben Sparkassen ihre Besonderheit hervor, beispielsweise wenn es um Regulierungsmaßnahmen geht. Das heißt aber eben auch, dass sie bei Dingen wie Transparenz in besonderer Verantwortung stehen.“

Das sieht auch Ulf Papenfuß so. Der Professor für „Public Management & Public Policy“ an der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen sieht ein „berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ an den Gehältern der Sparkassenmanager. „Hier geht es nicht um personenbezogene Daten, sondern um demokratierelevante Informationen. Transparenz ist ein wesentlicher Faktor für Vertrauen in den Staat und öffentliche Institutionen, wovon eine Demokratie lebt. Transparenz ist kein Nervthema, sondern ein Beitrag zur politischen Kultur“, betont Papenfuß.

Die Kreissparkasse Köln begründet die Bezüge ihrer Vorstände damit, dass sie sich an die Verbandsempfehlungen halte. Der Rheinische Sparkassenverband, zugleich Lobbyist und Wirtschaftsprüfer des Geldhauses, gibt Leitlinien für die Bezahlung der Topmanager.

Das Gehalt richtet sich grob gesagt nach Größe, Volumen in Kredit- und Depotgeschäft sowie dem Umfang der Notfallreserven einer Sparkasse. Das heißt: Je aktiver und stabiler ein Haus, desto mehr Geld bekommen die Vorstände.

Und das war zuletzt oft der Fall. Nicht nur bei der Kreissparkasse Köln steigen die Gehälter. Der Chef der viertgrößten deutschen Sparkasse in Frankfurt, Robert Restani, erhielt im Jahr 2018 653.000 Euro. 2017 waren es 576.000 Euro. Zusammen verdienten die vier Vorstände der Fraspa 2,3 Millionen Euro. Restani verlässt die Sparkasse auf eigenen Wunsch im Jahresverlauf und geht dann in den vorzeitigen Ruhestand.

Die mit einer Bilanzsumme von rund 46 Milliarden Euro größte Sparkasse in Hamburg muss das Gehalt der einzelnen Vorstandsmitglieder nicht veröffentlichen, nur die Gesamtbezüge der fünf Vorstandsmitglieder.

Die lagen 2018 bei 3,3 Millionen Euro. 2017 waren es drei Millionen Euro. Das Unternehmen erklärt dazu: Bei der Haspa, organisiert als AG, sorge der Aufsichtsrat dafür, dass die Vorstandsvergütungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen sowie zur Lage der Gesellschaft stünden.

Die sechs Vorstandsmitglieder der zweitgrößten Sparkasse, der Sparkasse Köln-Bonn, wiederum bekamen zusammen gut drei Millionen Euro, die Gesamtsumme sank gegenüber dem Vorjahr leicht. Rüdiger Linnebank, der sein Amt im April 2018 antrat, inzwischen allerdings nicht mehr Vorstandschef ist, erhielt knapp 500.000 Euro. Das Geldhaus verweist darauf, dass die Vergütung seiner Vorstandsmitglieder unterhalb der Verbandsempfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände liege.

Nur in einigen Bundesländern gibt es Vorgaben

Das Gehalt des scheidenden Fraspa-Chefs Restani ist bekannt, weil – ähnlich wie in NRW – auch im Sparkassengesetz Hessens festgeschrieben ist, dass nicht nur die Gesamtvergütung des Vorstands veröffentlicht werden muss, sondern auch der Verdienst der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Eine Regel, die künftig auch in Sachsen-Anhalt greifen könnte. Im Finanzausschuss des Landtags wurde vergangene Woche über eine entsprechende Regelung diskutiert, wie die „Volksstimme“ aus Magdeburg berichtete. Der Finanzminister des Landes, Michael Richter (CDU), äußerte sich indes auf Anfrage nicht zu seiner Position.

Aber Gesetze allein reichen nicht immer. Lange weigerten sich einige Sparkassen, den ungeliebten Transparenzregeln zu folgen. Dem NRW-Finanzministerium zufolge veröffentlichen inzwischen alle 87 Sparkassen im Land die Bezüge der Gremienmitglieder. Über mehrere Jahre hinweg waren etliche Häuser dem zunächst nicht nachgekommen und hatten erst nach und nach eingelenkt. Das Gesetz gilt seit 2009. Auch in Hessen war der Widerstand anfangs groß. Jetzt teilte das Finanzministerium mit: „Für 2019 gehen wir davon aus, dass alle 33 hessischen Sparkassen die individualisierten Bezüge veröffentlichen.“

Anders in Schleswig-Holstein: Dort haben zuletzt nur sechs von acht Sparkassen, für die das Vergütungsoffenlegungsgesetz gilt, die Daten auch tatsächlich publiziert. Das dortige Finanzministerium erklärte, dass nun das Innenministerium Kontakt zu den Sparkassen aufnehme, die der Veröffentlichungspflicht nicht nachgekommen seien.

Auch in Brandenburg gilt seit Kurzem ein entsprechendes Transparenzgesetz. Mit Blick auf das Jahr 2018 hat laut dem Finanzministerium des Landes allerdings keine der elf Sparkassen die Vorstandsbezüge personenbezogen offengelegt. Ähnlich ist es in Mecklenburg-Vorpommern, auch dort weisen alle neun Sparkassen im Norden die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder nicht aus. Die Regelungen sehen jeweils – wie in NRW – vor, dass die Träger der Sparkassen auf die Veröffentlichung hinwirken sollen.

Von ihnen fordert der Finanzminister des Landes, Reinhard Meyer (SPD), nun auch: Hier seien „die kommunalen Vertreter der Träger aufgefordert, sich noch intensiver und effektiver für eine Einhaltung des vom Gesetz vorgesehenen Verfahrens einzusetzen.“ Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärt, dass das Thema gegenüber Vertretern der Sparkassen und des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) immer auf der Tagesordnung stehe.


„Die Sparkassen müssen sich endlich der Diskussion stellen“

Der OSV sieht die Lage allerdings anders. Er meint, dass die Sparkassen unter Umständen nicht einmal die Vergütung des Gesamtvorstands angeben müssen. Und zwar dann, wenn eine Sparkasse nur zwei Vorstandsmitglieder hat und „sich anhand der Angabe der Gesamtbezüge die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder feststellen lassen“. Der Verband führt als Begründung das Handelsgesetzbuch an (§286 Abs. 4). Die meisten Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern hätten nur zwei Vorstandsmitglieder.

OSV-Chef Michael Ermrich sagt: „Der Gesetzgeber hat klar vorgegeben, wann zu veröffentlichen ist.“ Der Verband finde es in Ordnung, wenn die Hinwirkungspflicht im Ergebnis nicht über gesetzliche Notwendigkeiten hinausgehe.

Verwaltungswissenschaftler Papenfuß fürchtet allerdings, dass sich die Sparkassen mit dieser Abwehrhaltung selbst schaden. Der Experte erhofft sich von mehr Offenheit bei der Vergütung des Topmanagements öffentlicher Unternehmen „positive Ausstrahlungswirkungen in verschiedene Bereiche hinein. Transparenz sollte als positives Gestaltungsthema verstanden und Chance für die Daseinsvorsorge und das öffentliche Gemeinwesen genutzt werden.“

Seiner Ansicht haben Sparkassenvorstände grundsätzlich „eine besondere Verantwortung und sollten als Akteure im öffentlichen Raum freiwillig ihre Vergütungen offenlegen, wie es in anderen Bereichen auch als selbstverständlich praktiziert wird“.

Merzbacher von Finanzwende fordert: „Die Sparkassen müssen sich endlich der Diskussion stellen. Bisher entsteht der Eindruck, manche Sparkassen wollten etwas verstecken – in der Annahme, dass ihre Bezüge in der öffentlichen Debatte womöglich schwer zu rechtfertigen sind.“ Er hält viele Argumente, die die Sparkassen für Diskretion in Sachen Gehalt ins Feld führen, für vorgeschoben. „Sollte dem Mehr an Transparenz tatsächlich etwas rechtlich entgegenstehen, stellt sich die Frage, warum in Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein, wo seit Jahren veröffentlicht wird, nicht dagegen vorgegangen wird.“

Merzbacher bezeichnet die Bezüge der Vorstände als „oftmals sehr hoch“, vor allem wenn man die Pensionszuführungen mit berücksichtige. Sparkassen legen Geld für die Ruhestandgelder ihrer Vorstände zurück. Bei großen Instituten kommen dabei für das gesamte Führungsgremium jährlich mehrere Million Euro zusammen. Die Sparkassenvorstände in NRW beispielsweise erhalten bisher, je nachdem, wie lange sie im Amt sind, bis zu 55 Prozent des bisherigen Grundgehalts.

Dabei müssen die Sparkassen umso mehr beiseitelegen, je niedriger die Zinsen sind. Sie können derzeit – wie jeder Sparer – nicht damit kalkulieren, von erklecklichen Zins- und Zinseszinseffekten zu profitieren. Seit Kurzem allerdings empfehlen die beiden NRW-Sparkassenverbände, dass die Vorstände keine solche Direktzusage mehr erhalten. Stattdessen sollen die Sparkassenmanager selbst vorsorgen, dafür würden sie jährlich aber auch einen zusätzlichen Betrag erhalten.

Hohe Vorstandsvergütung auch bei Volksbanken

Aber nicht nur bei den Sparkassen, auch bei den Genossenschaftsbanken kassieren viele Vorstände hohe Gehälter. Die fünf Vorstände der Berliner Volksbank verdienten 2018 beispielsweise rund 2,8 Millionen Euro und damit weitaus mehr als die Vorstandsmitglieder deutlich größerer Sparkassen.

So ist beispielsweise die Bilanzsumme der Fraspa um mehr als ein Drittel höher als die der größten deutschen Volksbank aus der Hauptstadt. Die Berliner Genossen verteidigen die Höhe der Gehälter: Die Vergütung der Vorstandsmitglieder werde durch den Aufsichtsrat regelmäßig auf Angemessenheit überprüft. „Hierbei wird selbstverständlich auch die Höhe der Vergütung anderer vergleichbarer Institute mit berücksichtigt.“

Die zwischenzeitlich acht Vorstandsmitglieder der Frankfurter Volksbank kassierten 2018 zusammen sogar 4,3 Millionen Euro und damit ungefähr so viel wie die sechs Vorstände der Kreissparkasse Köln – die allerdings mehr als doppelt so groß ist.

Die Frankfurter Volksbank begründet das mit einer Fusion im Jahr 2018, in deren Folge das Gremium auf acht Personen aufgestockt wurde. „Grundlage hierfür war die strategische Entscheidung unserer Bank, um die Integration eines Kreditinstitutes, die eine der größten Verschmelzungen in der genossenschaftlichen Finanzgruppe überhaupt war, zügig bewerkstelligen zu können“, so das Geldhaus. Zwei Vorstandsmitglieder würden im ersten Halbjahr 2020 in den Ruhestand gehen. Zudem argumentiert das Geldhaus, dass die acht Vorstände im Schnitt weniger erhalten hätten als Topmanager ähnlich großer Volksbanken und Sparkassen.

Diese Summen demonstrieren, dass die Chefs großer Sparkassen und Genossenschaftsbanken oftmals so viel verdienen wie Manager in privaten Großbanken unterhalb des Vorstands. Für herausgehobene Funktionen in deutschen Großbanken auf der ersten Ebene unterhalb des Vorstands belaufe sich die Direktvergütung auf 500.000 Euro bis eine Million Euro, hat die Beratungsfirma HKP Group berechnet.

Nach Ansicht der Berater ragt die Vergütung des Chefs der Kreissparkasse Köln, Wüerst, jedoch heraus. „Das Gehalt ist im Vergleich zu den 30 größten deutschen Kreditinstituten relativ hoch“, meint HKP-Partnerin Petra Knab-Hägele. Nur wenige Bankchefs in Deutschland haben 2018 mehr verdient: Einer Untersuchung von HKP zufolge erhielten die Vorstandsvorsitzenden der 30 größten Banken 2018 im Median 964.000 Euro Direktvergütung. Das bedeutet, dass die Hälfte der Manager mehr als diese Summe kassiert haben, die andere Hälfte weniger. Die Kreissparkasse Köln indes liegt in der HKP-Größenrangliste erst auf Platz 35.