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Hochwasser und Starkregen: Wann ihr versichert seid und wie ihr im Schadensfall vorgehen solltet

Die Bilder aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind erschreckend, die Opferzahlen hoch. Wie ihr vorgehen müsst, um zumindest euer Hab und Gut finanziell vor Schäden durch Hochwasser und Starkregen zu schützen, verrät derweil die „Tagesschau“. Standardmäßig seien solche Extremwetterphänomene weder in Wohngebäude- noch bei Hausratversicherungen enthalten. Die würden nämlich meist nur Sturm- und Hagelschäden abdecken. Gegen die kürzlich niedergegangenen Wassermassen brauche es einen Zusatz, die sogenannte Elementarschaden-Versicherung.

Der Baustein ergänzt den Grundvertrag, also die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Erstere deckt, wie der Name schon sagt, Schäden am Haus ab und ist demnach für Hauseigentümer relevant. Mieter versichern ihre bewegliche Habe innerhalb der Wohnung – also Möbel, Teppiche oder technische Geräte – hingegen über eine Hausratversicherung. Eure Autos könnt ihr mithilfe von Teil- und Vollkaskoversicherungen schützen.

Andere Bedingungen für Gewerbe und Industrie

Es sei aber wichtig zu beachten, dass eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden nicht helfe, wenn Grundwasser ins Mauerwerk eindringt und der Wasserschaden also von unten kommt. Das Wasser muss durch Regen oder Hochwasser ‚von oben‘ auf euch niedergehen, was teilweise zu Beweisschwierigkeiten führen könne, so die „Tagesschau“ weiter. Um gegen Rückstau versichert zu sein – also wenn eine Überschwemmung das Wasser aus den Ableitungsrohren zurück ins Haus drückt –, müsse außerdem eine funktionstüchtige Rückstausicherung eingebaut sein. Sonst zahlt die Versicherung nicht.

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Bei Gewerbe und Industrie sehe die Lage anders aus. Hier seien die Versicherungsverträge individueller zugeschnitten und Unternehmen könnten wählen, gegen welche Naturgewalten sie versichert sein wollten. Auch, welcher Teil des Unternehmenseigentums von der Versicherung abgedeckt sei, könne frei gewählt werden.

Nur 45 Prozent der Häuser in Deutschland gegen Elementarschäden versichert

Weit verbreitet sind diese Zusatzversicherungen in Deutschland allerdings nicht. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen mitteilt, sind in Deutschland nur 45 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Elementargewalten versichert. Wie die „Tagesschau“ schreibt, unterscheidet sich die Verteilung dabei deutlich. Gerade im aktuell stark betroffenen Bundesland Rheinland-Pfalz seien beispielsweise nur 35 Prozent der Häuser gegen Hochwasser versichert, im Baden-Württemberg hingegen 94 Prozent. Nordrhein-Westfalen liege immerhin im Bundesdurchschnitt.

Zu den teilweise niedrigen Zahlen trägt bei, dass gerade Menschen, die in bekannten Hochwassergebieten wohnen oder deren Wohnort jüngst schon einmal von einer Überflutung betroffen war, meist schwerer an eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden kommen, so die Verbraucherzentralen. Oft müssten sie außerdem einen deutlichen Aufpreis zahlen.

Schäden möglichst noch am selben Tag melden

Wenn ihr betroffen seid, solltet ihr möglichst schnell die Schäden dokumentieren. Dann komme es später nicht zu Beweisschwierigkeiten, so die „Tagesschau“. Am besten fotografiert bzw. filmt ihr dazu die Ereignisse und macht im Idealfall mehrere Bilder über einen gewissen Zeitraum, um den Verlauf zu dokumentieren und Vergleichsbilder zu haben. Und auch wenn man bei einer Kellerüberflutung sicherlich erst einmal andere Sorgen hat, sollte die Schadensmeldung an die Versicherung laut „Tagesschau“ außerdem möglichst noch am selben Tag erfolgen. Das könne später die Abwicklung erleichtern.

Gleichzeitig habt ihr der „Tagesschau“ zufolge eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass ihr darauf achten müsst, den Schaden so klein wie möglich zu halten – beispielsweise indem ihr Wasser aus dem Keller abpumpt oder Möbel und technische Geräte in Sicherheit bringt, soweit solche Maßnahmen möglich sind. Ihr müsstet außerdem vermeidbaren Schäden vorbeugen, indem ihr eure Gegenstände im Keller nicht direkt auf dem Boden lagert.

sb