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Wie Hochtief von mutmaßlicher Korruption um die Dillinger Hütte profitiert haben soll

Der Baukonzern soll im Saarland durch illegale Absprachen Millionenaufträge generiert haben. Nun versucht er, sich als Kronzeuge anzudienen.

Der Leiter der Hochtief-Niederlassung in Saarbrücken war in Partystimmung, als er seinen Aufhebungsvertrag unterzeichnete. Franz Meyer* wollte gar Champagner mit ins Büro bringen, erzählte eine Mitarbeiterin später am Telefon. Er war offenbar froh, das Thema Hochtief für immer hinter sich zu lassen.

Meyer irrte. Zwei Wochen nach dem Telefonat, das Ermittler mithörten, durchsuchten Polizisten und Kräfte des Bundeskartellamts seine Wohnung, die von ihm geleitete Hochtief-Dependance und Büros in der Zentrale des Essener Baukonzerns.

Auch im Stahlwerk Dillinger Hütte wurden Fahnder vorstellig. Meyer soll eine zentrale Figur im Korruptionsskandal um die Hütten AG sein. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken verdächtigt ihn und 22 weitere Beschuldigte der Bestechung und der Bestechlichkeit, darunter auch ehemalige Vorstände des Stahlwerks.

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In einem ersten Hauptverfahren vor dem Landgericht Saarbrücken stehen zurzeit der Bauunternehmer Jean Baron von Sass und zwei Hütten-Mitarbeiter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, Bauaufträge im Volumen von rund 40 Millionen Euro verschoben zu haben. Baron von Sass habe die Hütten-Manager bestochen und Preise mit Konkurrenten abgesprochen.

Sein Anwalt Michael Heuchemer sagt, das könne man seinem Mandanten nicht zum Vorwurf machen. Der Baron habe sich nur den Gepflogenheiten angepasst. Bei dem Stahlwerk und seinen Geschäftspartnern handele es sich um ein „strukturell korruptives System“. „Die letzten Zeugenaussagen und die Akten zeigen doch, hier ist auch ein Milliardenkonzern wie Hochtief verstrickt“, sagt Heuchemer. „Da waren viel größere Kräfte am Werk.“

Der Niederlassungsleiter Meyer soll nun helfen, das System auszuleuchten – zunächst als Zeuge der Anklage. Der Ingenieur fing 1992 bei Hochtief an, stieg vom Techniker zum Projektleiter auf und 2011 schließlich zum Chef des Saarbrücker Standorts. Den Ermittlern sagte Meyer, der Einfluss von Baron von Sass im Stahlwerk und im Saarland sei bekannt gewesen. Dem Handelsblatt wollte er keine Fragen beantworten.

Ende 2011 schrieb die Dillinger Hütte einen Großauftrag für das Projekt Stranggussanlage (CC6) aus, Meyer bekam den Zuschlag. Eine „Absprache zugunsten von Hochtief” will er laut seinem Anwalt zwar nicht eingeräumt haben. Der Ingenieur gab gegenüber Ermittlern allerdings an, dass der Baron ihm Details zu den Preisen der Konkurrenten durchstach. Wörtlich soll Meyer in seiner Vernehmung gesagt haben: „Den Auftrag erhielt ich durch Informationen von Baron von Sass.”

Für Hochtief war das Projekt ein Erfolg. Der Baukonzern stellte der Hütte fast 30 Millionen Euro in Rechnung. Es war nicht das einzige Mal, dass er im Stahlwerk gut verdiente. Von 104 Vergabeverfahren zwischen Ende 2010 und Anfang 2014, an denen der angeklagte Baron beteiligt war, gingen 51 Projekte an Hochtief.

Das machte die Ermittler misstrauisch. „Lediglich ein Auftrag wurde an eine Drittfirma vergeben“, heißt es in der Anklage. Die Staatsanwaltschaft listete im Prozess gegen von Sass ein knappes Dutzend mutmaßlich wettbewerbsverzerrender Absprachen auf – sieben mit Hochtief-Beteiligung.

Meyer räumte vor Gericht ein, dass es einzelne Absprachen mit dem Baron gegeben habe. Der Ingenieur sei damit der Praxis seiner Vorgänger gefolgt – aus Angst, sonst leer auszugehen. Die Dillinger Hütte lastete zeitweise 90 Prozent der Kapazität seines Hochtief-Standorts aus. Ein Sprecher von Hochtief sagte auf Anfrage, der Konzern könne sich nicht zu einem laufenden Verfahren äußern.

Recherchen des Handelsblatts zeigen: Die Compliance-Abteilung des Baukonzerns wunderte sich schon 2013 über den Standort Saarbrücken. Es gab auffällig hohe Bewirtungskosten. Regionalchef Meyer hatte einen der derzeit angeklagten Hütten-Mitarbeiter samt Ehefrau ins Sternerestaurant Lea Linster nach Luxemburg eingeladen. Das Abendessen endete mit einer Rechnung von 1200 Euro. Zufall oder nicht: Kurz zuvor war die teure Stranggussanlage fertig geworden.

Mehr als ein Jahr verstrich, ohne dass Hochtief näher hinschaute. Erst als die Staatsanwaltschaft 2015 mit einem Verdacht von „wettbewerbsbeschränkenden Absprachen“ zur Durchsuchung der Saarbrücker Dependance anrückte, leitete die Führung eine interne Untersuchung ein. Sie blieb ohne Konsequenzen. Die Nachforschungen „verliefen ergebnislos“, heißt es in einem internen Schreiben, „sämtliche interne Ermittlungsansätze” seien damit erschöpft.

Doch im Mai 2017, zwei Wochen nachdem Meyer seinen Aufhebungsvertrag unterschrieben hatte, holte der Skandal den Konzern wieder ein. Fahnder durchsuchten die Hochtief-Zentrale in Essen. Plötzlich musste alles schnell gehen. Ein Manager eilte nach Saarbrücken. Vier Umzugskartons mit Aktenordnern wurden noch am selben Tag nach Essen geliefert.

Kartellamt kann Bußgelder verhängen

Als die Staatsanwaltschaft davon erfuhr, interessierte auch sie sich für die Ordner. Zu einigen Projekten hatte sie kaum Unterlagen finden können. Sollten sich diese Papiere ausgerechnet in den Kartons befinden? Die Ermittler informierten das Bundeskartellamt über die möglicherweise heiße Fracht.

Noch bevor die Bonner Behörde handeln konnte, ging eine Selbstanzeige bei ihr ein. Hochtief versicherte Anfang Juni demütig Aufklärungswillen, reichte zwei Monate später einen sogenannten Bonusantrag nach. In der 30-seitigen internen Untersuchung kündigt Hochtief an, „kartellrechtlich problematische Verhaltensweisen“ künftig unterbinden zu wollen.

Das Kalkül: Die Wettbewerbshüter in Bonn können Strafen reduzieren oder ganz streichen, wenn sich ein Kartellteilnehmer als Kronzeuge anbietet. Ob das gelingt, ist offen. Auch die Dillinger Hütte wäre gerne Kronzeuge. Sie war schneller als Hochtief, ihre Anwälte meldeten sich schon Mitte Mai beim Kartellamt. Eine Sprecherin teilte auf Anfrage mit, dass das Unternehmen „weiterhin konstruktiv mit den Behörden zwecks Aufklärung“ zusammenarbeite.

Das Kartellamt hält sich auf Anfrage bedeckt. Ein Sprecher betonte lediglich, dass bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte. Die Wettbewerbshüter können illegale Absprachen mit Bußgeldern bestrafen. Deren maximale Höhe: zehn Prozent des Konzernumsatzes.

*Name geändert