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HINTERGRUND/Hauptversammlung ohne Aktionäre: Wird die Online-HV zum Standard?

FRANKFURT (dpa-AFX) - Aktionärsvertreter befürchten eine anhaltende Beschneidung von Aktionärsrechten infolge der Verlängerung der Sonderregelungen für Online-Hauptversammlungen. "Die Erfahrungen aus der Hauptversammlungssaison 2021, die ja größtenteils eine rein virtuelle war, haben gezeigt, dass diese Art des Aktionärstreffen sich nicht bewährt hat", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Marc Tüngler, der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt. Bis auf wenige Ausnahmen sei für Aktionäre während der Versammlung kein Austausch mit Vorstand und Aufsichtsrat ihres Unternehmens ermöglicht worden.

"Umso kritischer sind die aktuellen Bemühungen von Teilen der Industrie zu sehen, die virtuelle HV als feste Option im Aktiengesetz zu verankern", betonte Tüngler.

Normalerweise müssen Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer eines Unternehmens physisch zusammenkommen, um Beschlüsse zu fassen. So schreibt es das deutsche Aktiengesetz vor. Weil bei Hauptversammlungen - kurz HV - in normalen Zeiten Tausende Menschen zusammenkommen, hatte der deutsche Gesetzgeber wegen der Pandemie im Jahr 2020 erstmals erlaubt, Hauptversammlungen ohne vorherige Satzungsänderung online durchzuführen. Von dieser Ausnahmeregelung machten zahlreiche Unternehmen Gebrauch.

Weil die Corona-Pandemie noch nicht beendet ist, dürfen Unternehmen ihre Aktionärstreffen noch bis 31. August 2022 rein virtuell abhalten. "Besonders für große Aktiengesellschaften, die weiterhin die Möglichkeit zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen erhalten, ist eine Planungssicherheit für die Durchführung von Hauptversammlungen wichtig", begründete das Bundesjustizministerium.

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Die Hauptversammlung ist neben Vorstand und Aufsichtsrat das wichtigste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft. Einmal im Jahr haben Aktionäre in der Regel Gelegenheit, der Führung ihres Unternehmens persönlich die Meinung zu sagen. Zudem treffen die Anteilseigner wichtige Entscheidungen: Die Hauptversammlung stimmt zum Beispiel über die Ausschüttung der Dividende, mögliche Kapitalerhöhungen oder Wahlen zum Aufsichtsrat ab.

Nach Ansicht des Deutschen Aktieninstitut (DAI) hat sich die virtuelle Hauptversammlung bewährt. Der Vorteil solcher Veranstaltungen liege auf der Hand: "Der Zeitaufwand und die Kosten der Teilnahme sind viel geringer als bei einer Präsenzversammlung. Sie eröffnet Aktionären in aller Welt die Teilnahme, ohne dass sie um den halben Globus reisen müssen." Damit trage das Format auch der Tatsache Rechnung, dass viele deutsche Unternehmen einen großen Teil von Aktionären aus dem Ausland haben.

Das Aktieninstitut forderte bereits im September eine Modernisierung der Hauptversammlung: "Dabei geht es nicht nur darum, die virtuelle Hauptversammlung als gleichwertige Alternative zur Präsenzhauptversammlung im Aktiengesetz zu verankern. Vielmehr ist es notwendig, die Hauptversammlung grundlegend zu reformieren, um sie zeitgemäß aufzustellen."

Der Fondsverband BVI hält hybride Formate für eine gute Lösung. BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter mahnte zugleich: "Was wir künftig aber wieder auf Hauptversammlungen brauchen, ist ein echter Dialog zwischen Aktionären und Unternehmensleitung."