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HINTERGRUND/Die Büchse der Pandora: Geldgeschäfte im Graubereich

FRANKFURT (dpa-AFX) - Eine Briefkastenfirma ist per se nicht illegal. Entscheidend ist, mit welchem Antrieb Geld in Steueroasen geparkt wird. Wer dem heimischen Finanzamt damit Vermögen verschweigt, oder Geld aus kriminellen Geschäften wäscht, macht sich strafbar.

Was ist eine Briefkastenfirma?

Solche Firmen existieren nur auf dem Papier. Am Sitz der Gesellschaft gibt es in der Regel keine Geschäftsräume und kein Personal, sondern

- wie der Name schon sagt - nur einen Briefkasten oder ein Postfach.

Eine Briefkastenfirma betreibt üblicherweise kein aktives wirtschaftliches Geschäft, es gibt nur eine Bankverbindung. Pro forma wird oft ein Geschäftsführer benannt, dessen Aufgabe aber nur darin besteht, einmal im Jahr pünktlich die Registergebühr zu zahlen.

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Was ist der Zweck einer Briefkastenfirma?

Eine solche Firma wird gegründet, um den realen Standort des Unternehmens und dessen Eigentümer zu verbergen. Sie kann dazu dienen, aus Imagegründen eine schicke Geschäftsadresse anzugeben. Meist ist eine Briefkastenfirma aber Teil eines verschachtelten Unternehmensnetzwerks. Geld wird oft über diverse Konten in verschiedenen Ländern überwiesen, so dass Finanzströme schwer durchschaubar sind. Häufig werden solche Briefkastenfirmen mit Hilfe von Anwälten oder Dienstleistern in Ländern mit extrem niedrigen Steuern gegründet. Denn für eine Briefkastenfirma gilt das Steuerrecht des Landes, in dem sie angemeldet ist. So entstehen Offshore-Firmen in Steueroasen wie Panama, auf den britischen Jungferninseln oder den Kaimaninseln in der Karibik.

Ist die Gründung einer Briefkastenfirma grundsätzlich illegal?

Prinzipiell ist es nicht verboten, eine Briefkastenfirma zu gründen. Wenn zum Beispiel eine solche Gesellschaft in Luxemburg oder Irland gegründet wird, um Steuern zu sparen und das gegenüber den Finanzbehörden auch transparent gemacht wird, ist das rechtlich nach Ansicht von Steuerexperten in Ordnung. Unternehmern sei es ja auch erlaubt, ihren Wohn- oder Firmensitz ins Ausland zu verlegen und dort von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Legal ist es nach Ansicht von Strafrechtlern auch, wenn ein Ehemann einen Teil seines Vermögens vor seiner Frau in einer Briefkastenfirma verbirgt. Allerdings dürfe er dieses Geld bei einer Scheidung nicht verschweigen.

Ab wann ist die Nutzung einer Briefkastenfirma strafbar?

Entscheidend ist, wofür ein solches Konstrukt genutzt wird. Illegal wird es zum Beispiel dann, wenn über Briefkastenfirmen Vermögen vor den Finanzbehörden versteckt wird, um Steuern in der Heimat zu sparen. Vielfach werden Briefkastenfirmen auch genutzt, um Gelder aus dunklen Kanälen wie Drogenhandel oder Korruption zu waschen.

Wie viele Briefkastenfirmen gibt es?

Das kann niemand seriös beantworten. Im Jahr 2016 enthüllte ein internationales Journalistennetzwerk in den "Panama Papers" Daten zu mehr als 200 000 Offshore-Firmen, gegründet zwischen 1977 und 2015. Politiker, Sportler und Geschäftsleute, die in solchen Briefkastenfirmen Geld parkten, gerieten durch die damaligen Berichte unter Druck.

Das hessische Finanzministerium bilanzierte Mitte Februar 2021: Die Auswertung der "Panama Papers" habe den öffentlichen Kassen im In- und Ausland insgesamt rund 72 Millionen Euro eingebracht. Allein bundesweit seien gut 38,4 Millionen Euro an Steuermehreinnahmen erzielt worden. In 155 Fällen wurden demnach in Deutschland Steuerstrafverfahren eingeleitet oder laufende Verfahren durch neu gewonnene Erkenntnisse unterstützt. Über die strafrechtliche Verfolgung der Fälle hierzulande flossen den Angaben zufolge zusätzlich über 19 Millionen Euro in die öffentlichen Kassen. Die hessische Steuerverwaltung hatte zusammen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) die Auswertung der "Panama Papers" in Deutschland federführend für die Steuerverwaltungen der anderen Bundesländer übernommen.

Nach Schätzungen der Organisation "Tax Justice Network", die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt, entgehen dem Fiskus weltweit jährlich rund 427 Milliarden Dollar (rund 368 Mrd. Euro) durch Steueroasen./ben/mar/DP/ngu

--- Von Jörn Bender und Friederike Marx, dpa ---