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Hilfe für die Ukraine: Kann ich mich von meinem Chef dafür freistellen lassen?

Ehrenamtliche geben Essen an Geflüchtete am Berliner Hauptbahnhof aus.
Ehrenamtliche geben Essen an Geflüchtete am Berliner Hauptbahnhof aus.

Seit knapp drei Wochen tobt der Krieg in der Ukraine. Auf der Flucht vor Bomben, Panzern und Zerstörung verlassen täglich Hunderttausende Menschen ihre Heimat. Die Vereinten Nationen sprechen von der am schnellsten wachsenden Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Laut dem Bundesinnenministerium sind allein in Deutschland bislang 147.000 Menschen angekommen.

Empfangen werden sie zumeist von ehrenamtlichen Helfern. In gelb und orange leuchtenden Warnwesten stehen sie an den Bahnhöfen, sortieren Kleiderspenden, schmieren Brote, verteilen Getränke, beantworten Fragen oder bringen die Geflüchteten zu Bussen, die sie zu Erstaufnahmestellen bringen.

Private Hilfsorganisationen sammeln indes Sachspenden und Geld, organisieren Übernachtungsmöglichkeiten oder machen sich bepackt mit Shampoo, Konserven und Kinderhandschuhen auf an die polnische Grenze.

Das Engagement ist enorm. Bilder von ausgebrannten Häusern, Massengräbern, weinenden Kindern und Verzweiflung machen auch hierzulande die Menschen tief betroffen. Viele wollen helfen. Was es dafür aber braucht, ist Zeit. Denn der Krieg macht keine Pause. Auch an Werktagen kommen stündlich Züge mit Geflüchteten aus der Ukraine an, die versorgt werden müssen. Wie sind also die Regelungen, wenn man helfen will, aber eigentlich arbeiten muss?

Freistellung anfragen

Einfach so nicht zur Arbeit zu erscheinen, geht natürlich nicht. Ihr habt aber die Möglichkeit, euch für die ehrenamtliche Arbeit freistellen zu lassen. Dafür braucht ihr allerdings die Zustimmung eures Arbeitgebers. Denn einen allgemeinen Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung gibt es laut der Kölner Arbeitsrechtsanwältin Nathalie Oberthür nicht.

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Als Ausnahme kann gelten, wenn jemand enge Verwandte, wie Kinder oder betagte Eltern, in der Ukraine hat und diese zum Beispiel aus einem Grenzgebiet abholen muss. Dann bestehe gegebenenfalls eine sogenannte persönliche Arbeitsverhinderung, sagt die Arbeitsrechtsexpertin. In diesem Fall hättet ihr Anspruch auf einige Tage bezahlte Freistellung.

Stimmt die Personalabteilung oder euer Chef zu, solltet ihr in einer Vereinbarung regeln, wie lange ihr freigestellt seid und ob ihr weiter bezahlt werdet. Eine Deckelung gebe es nicht, sagt Oberthür. Wichtig sei, dass die Freistellung nicht länger als einen Monat dauere, denn ansonsten könntet ihr aus der Sozialversicherung fallen.

Verweigert der Arbeitgeber eine Freistellung, müsst ihr das in der Regel so hinnehmen. Der Arbeitgeber kann darüber ohne Einschränkung entscheiden und muss nicht einmal einen Grund angeben. Wenn es einen Betriebsrat gibt, könnt ihr euch allerdings bei diesem beschweren. Hält dieser euer Anliegen für berechtigt, wird eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle eingeschaltet, die über den Arbeitgeber hinweg entscheiden kann, ob ihr freigestellt werdet.

Bildungsurlaub kann nicht gewährt werden

Als Alternative zur Freistellung könnt ihr euch auch natürlich einfach Urlaub nehmen oder Überstunden ausgleichen. Zusätzliche Urlaubstage gibt es dafür allerdings keine. Auch nicht, wenn ihr etwa Bildungsurlaub dafür beantragen wollt. Denn dieser werde nach den Landesgesetzen in der Regel für berufliche oder politische Weiterbildung gewährt, sagt Oberthür. Auch wenn der Begriff sehr weit gefasst werde – zuletzt wurden Yogakurse auf Sylt oder Gleitschirmfliegen anerkannt – falle humanitäre Hilfe vermutlich nicht darunter.

Ist der Arbeitgeber einverstanden, können euch auch Kollegen ihren Urlaub schenken, damit ihr helfen könnt. Ebenso ist es möglich, dass ihr euren Urlaub auf andere übertragt, die ehrenamtlich tätig sind. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ihr damit nicht den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen unterschreitet.

Oft stellen die Unternehmen auch von selbst Hilfsprojekte auf die Beine. So hat etwa die Bahn kürzlich verkündet, vom Krieg betroffene Menschen unterstützen zu wollen. Eine Maßnahme ist auch die Freistellung von Arbeitnehmern. Der Pharmakonzern Bayer hat laut einem Bericht der "Wirtschaftswoche" einen Hilfsfonds mit einem Volumen von drei Millionen Euro eingerichtet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zusätzlich innerhalb von zehn Tagen 800.000 Euro gesammelt. Andere Unternehmen helfen bei der Versorgung mit Hilfsgütern oder der Unterbringung von Geflüchteten.

Es gibt zudem einige Ausnahmen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Wenn ihr euch im Betriebsrat, bei der freiwilligen Feuerwehr oder beim Technischen Hilfswerk (THW) engagiert, dann muss euer Arbeitgeber euch für notwendige Einsätze freistellen. Das THW wird allerdings nur im Katastrophenfall einberufen – und dieser wurde im Zuge der Ukraine-Krise in Deutschland bisher noch nicht ausgesprochen.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 16. März 2022 aktualisiert. Er wurde am 15. März 2022 veröffentlicht.