Hier bleibt 2019 mehr Geld für Sie übrig
Steuerabgaben, Krankenkassenbeiträge und staatliche Bezüge: Im neuen Jahr gibt es einige Neuerungen, dank derer Sie finanziell etwas besser dastehen.
Krankenkassenbeiträge
Mehr als 56 Millionen Krankenkassenmitglieder in Deutschland können sich freuen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge ab 2019 wieder zur Hälfte untereinander auf. Außerdem übernehmen Arbeitgeber jetzt die Hälfte der Zusatzbeiträge. Bisher musste der Arbeitnehmer die allein zahlen.
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Bei den Krankenkassenbeiträgen sinkt auch der Mindestbeitrag für Selbstständige: Wer nur bis zu 1142 Euro im Monat verdient, aber freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, zahlt nun in der Regel monatlich 171 Euro – zur Zeit sind es noch doppelt so viel.
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Zudem muss man nicht bei seiner Krankenkasse bleiben: Die günstigsten Anbieter nehmen mehr als 1 Prozent weniger Beitrag als die teuersten. Das kann sich aufs Jahr gerechnet auf mehrere hundert Euro summieren.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt 2019 von 3 auf 2,6 Prozent des Gehalts.
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Steuern
Ab 2019 darf man etwas mehr verdienen, ohne dass der Steuersatz steigt: Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen um 1,84 Prozent – das ist die Inflationsrate. Der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende steigt von 9000 auf 9168 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.
Kindergeld
Das monatliche Kindergeld steigt ab Juli 2019 um 10 Euro pro Kind (erstes und zweites Kind: 204 Euro; drittes Kind: 210 Euro; jedes weitere Kind: 235 Euro.) Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 192 Euro auf 2490 Euro pro Elternteil.
Renten
Ab Juli 2019 erhalten Ruheständler in Westdeutschland 3 bis 4 Prozent mehr Rente. In Ostdeutschland könnten die Rentenbezüge noch um etwa einen halben Prozentpunkt mehr steigen. Der Grund: Die Bezüge sind von den Löhnen abhängig – und die sind zuletzt gestiegen. Auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich verbessert. Die genaue Höhe der Rentensteigerung lässt sich allerdings erst in ein paar Monaten berechnen.
Mindestlohn
Ob Sie in der Aus- und Weiterbildung, der Pflegebranche oder im Dienstleistungssektor arbeiten: Der Mindestlohn steigt 2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro.
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