Werbung
Deutsche Märkte schließen in 52 Minuten
  • DAX

    18.113,77
    -23,88 (-0,13%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.998,61
    -9,56 (-0,19%)
     
  • Dow Jones 30

    38.462,05
    -41,64 (-0,11%)
     
  • Gold

    2.334,30
    -7,80 (-0,33%)
     
  • EUR/USD

    1,0695
    -0,0009 (-0,09%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.834,66
    -1.940,32 (-3,09%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.425,09
    +0,99 (+0,07%)
     
  • Öl (Brent)

    82,98
    -0,38 (-0,46%)
     
  • MDAX

    26.424,52
    -200,50 (-0,75%)
     
  • TecDAX

    3.307,52
    +20,61 (+0,63%)
     
  • SDAX

    14.244,01
    -15,70 (-0,11%)
     
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • FTSE 100

    8.048,69
    +3,88 (+0,05%)
     
  • CAC 40

    8.102,55
    -3,23 (-0,04%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.773,16
    +76,52 (+0,49%)
     

Hessen will schärfere Corona-Maßnahmen umsetzen

WIESBADEN (dpa-AFX) - Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat die Vereinbarungen von Bund und Ländern für härtere Corona-Maßnahmen begrüßt. Er werde dem hessischen Corona-Kabinett vorschlagen, die deutliche Verschärfung der Regeln für Ungeimpfte im Land umzusetzen, sagte Bouffier am Donnerstagabend in Wiesbaden nach den Bund-Länder-Beratungen. Das hessische Corona-Kabinett wird dazu an diesem Freitag in einer Sondersitzung tagen.

Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen nach dem Willen von Bund und Ländern künftig einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Dazu wurden drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen vereinbart. Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).

Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.