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Hess-Prozess - Ex-Vorstände zu Bewährungsstrafen verurteilt

Der ehemalige Hauptsitz der Hess AG und jetziger Firmensitz der Hess GmbH Licht + Form.
Der ehemalige Hauptsitz der Hess AG und jetziger Firmensitz der Hess GmbH Licht + Form.

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Pleite der Leuchtmittelfirma Hess ist abgeschlossen. Zwei damalige Manager wurden verurteilt: Um das Unternehmen fit für die Börse zu machen, wurde getrickst.

Mannheim (dpa/lsw) - Im Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der ehemaligen Leuchtmittelfirma Hess AG sind die zwei Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Die Wirtschaftskammer des Mannheimer Landgerichts sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die Ex-Vorstände in den Jahren 2011 und 2012 die Bilanzen des Konzerns um Millionenbeträge geschönt haben. Der Grund sei der bevorstehende Börsengang des Unternehmens gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Oliver Ratzel am Mittwoch bei seiner Urteilsbegründung.

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So wies etwa der Jahresabschluss 2011 Umsätze und Gewinne in Höhe von etwa 4,3 Millionen Euro zu viel auf. Aus einem negativen Jahresabschluss sei so ein positiver geworden. Auch zwei Zwischenbilanzen wurden demnach manipuliert.

Die Kammer verurteilte den ehemaligen Finanzvorstand des inzwischen insolventen Lichtspezialisten aus Villingen-Schwenningen daher zu einer Strafe von 17 Monaten auf Bewährung. Der ehemalige Geschäftsführer erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Das Gericht sprach die Ex-Vorstände wegen der unrichtigen Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch, Verletzung der Buchführungspflicht, Untreue sowie Kapitalmarkt- und Kreditbetrugs schuldig. Das Verfahren gegen einen dritten Mann wegen Unterstützung war im Laufe des Prozesses eingestellt worden.

Bereits im April hatten die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft einer Verständigung des Landgerichts zugestimmt. Der Vorschlag sah Teil-Geständnisse und Bewährungsstrafen vor. Gleichzeitig wurden mehrere Vorwürfe fallengelassen. Der Prozess hatte im Oktober 2020 begonnen. Wirtschaftskriminalität in Baden landet zentral am Landgericht Mannheim. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 25KLs 635 Js 1962/13).