Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0774
    -0,0020 (-0,18%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.016,76
    -476,43 (-0,73%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Heiraten, Bestattungen, Optiker, Schulsport – über diese Punkte streiten Bund und Länder bei der "Notbremse"

Bei der geplanten Bundes-"Notbremse" der Bundesregierung hakt es hinter den Kulissen von Bund und Ländern: Nach Recherchen von Business Insider ist immer noch nicht geklärt, wie das Infektionsschutzgesetz geändert werden soll, damit künftig bundesweit einheitlich in Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 dieselben harte Corona-Regeln gelten sollen ("Notbremse").

Eine regierungsinternes Papier nach einer Bund-Länder-Schalte von Sonntag zeigt, dass beispielsweise noch immer nicht klar ist, welcher Inzidenz-Angabe Bund und Länder folgen sollen. Demnach ist die Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts oder die "nach Landesrecht zuständige Stelle" im Gespräch. Der Unterschied ist wichtig, damit die Gesetzesänderung im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, was sonst das Vorhaben in Gefahr bringen würde.

Gestritten wird außerdem noch darum, ob bei geplanten Kontaktverboten (nicht mehr als zwei Personen) Zusammenkünfte für Bestattungen oder Eheschließungen ausgenommen werden.

WERBUNG

Auch ist von einer Erweiterung der Ausnahmen im Einzelhandel die Rede, die trotz Inzidenzen über 100 nicht schließen müssen. Wörtlich heißt es im Papier. So sollen neben Super- und Getränkemärkten bislang Reformhäuser, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte von Schließungen ausgenommen sein. Im Gespräch ist laut des internen Papiers zudem eine Öffnung für Hörgeräte, Optiker und Babyfachmärkte. Auch eine explizite Ausnahme für die Möglichkeit des Click & Collect wird noch verhandelt.

Auch beim Thema Sport sind sich Bund und Länder noch uneins. Bisher soll kontaktloser Sport maximal zu zweit erlaubt bleiben. Im Gespräch nun ist, dass es auch Ausnahmen für Sport von Kindern bis 14 Jahren geben soll.

Offen ist weiterhin, ob Berufsschulen von der Testpflicht und den Schulschließungen bei einer Inzidenz von über 200 ausgenommen werden.

Nach wie vor unumstritten sind die geplanten abendlichen Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens. Selbst das abendliche Spazierengehen wäre damit nicht möglich. Lediglich folgende Ausnahmen gelten:

  • ein medizinischer oder veterinärmedizinischer Notfall oder andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke

  • die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts

  • die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender

  • die Handlungen zur Versorgung von Tieren

  • ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe

Möglicherweise noch in dieser Woche soll das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat gehen, wobei der Bundesrat nur Einspruch erheben kann. Gegen Mitte nächste Woche könnte dann wohl die "Notbremse" in Kraft treten.