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Gläubiger bereiten Verfahren gegen HSH Nordbank vor

Eine Gruppe von Gläubigern plant ein Verfahren gegen die HSH Nordbank in Deutschland. Dafür wollen sie vertrauliche Unterlagen erstreiten.

Der Verkauf der HSH Nordbank ist noch nicht mal endgültig abgeschlossen, da droht der Landesbank sowie ihren neuen Eigentümern bereits neuer Ärger. Eine Gruppe von Gläubigern, die der Bank über nachrangige Anleihen Kapital geliehen haben, will in den USA Einsicht in wichtige Unterlagen erstreiten. Unter anderem verlangen die Investoren die Herausgabe des Kaufvertrags, den die bisherigen Eigentümer - die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sowie die dortigen Sparkassen – mit den Käufern – einer Bietergruppe rund um die US-Investoren J.C. Flowers und Cerberus – geschlossen haben. Das geht aus Unterlagen hervor, die der WirtschaftsWoche vorliegen.

Die Gläubigergruppe vertritt insgesamt mehr als 900 Millionen Euro Hybridkapital. Zu ihr gehören unter anderem Fonds des US-Finanzinvestors Blackstone und des deutschen Anbieters Hansainvest. Der Kauf der Anleihen war für die Fonds bisher kein besonders gutes Geschäft. Da die HSH im Jahr 2017 einen Verlust von 453 Millionen Euro machte, musste sie den Klägern keine Zinsen zahlen.

Die Investorengruppe wirft der Bank nun vor, diesen Verlust möglicherweise willentlich herbeigeführt zu haben, um den eigenen Verkauf leichter über die Bühne zu bringen. Im Kern geht es dabei um einen umstrittener Deal, über den die WirtschaftsWoche bereits Ende April berichtete. Zeitgleich mit der Bank erwarb eine von den Käufern eigens gegründete Zweckgesellschaft ein vorher von der Bank abgetrenntes Portfolio notleidender Kredite im Volumen von ursprünglich 6,3 Milliarden Euro. In ihren Büchern bewertete die HSH diese Forderungen Ende 2017 noch mit 3,53 Milliarden Euro. Bezahlt hat die Investorengruppe am Ende aber nur 2,45 Milliarden Euro.

Den daraus resultierenden Verlust von rund einer Milliarde Euro schultert die Bank – weshalb sie 2017 rote Zahlen schrieb. Die Kläger halten die Transaktion des Portfolios für „nicht angemessen“, wie es in den Unterlagen heißt. Sie stellen insbesondere die Frage, warum es kein separates Bieterverfahren für das Portfolio gab, sondern ausschließlich die Käufer der Bank zu einem guten Preis darauf zugreifen konnten.
Zusätzlich werfen die Kläger der Bank noch vor, dass sie zu viel Kapital in ihre Reserve für allgemeine Bankrisiken gesteckt. Die sogenannte 340g-Reserve erlaubt es Banken, sich gegen allgemeine Risiken abzusichern und für schlechte Zeiten vorzusorgen. Die Fonds meinen nun aber, dass die Bank den Puffer auch für „bankspezifische Risiken“ genutzt habe, wie es in den Unterlagen heißt. Ohne den üppigen Aufbau der Reserven, so die Fonds, hätte die HSH in drei der vergangenen fünf Jahre netto einen Gewinn ausweisen können. Allein in dieser Zeit seien die Reserven um insgesamt 1,3 Milliarden Euro aufgestockt worden.

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Außerdem habe die Bank, so die Kläger, sie mit falschen Prognosen in die Irre geleitet. Noch im November 2017 hatte die HSH erklärt, 2019 voraussichtlich wieder Zinsen auf die Hybridanleihen zu zahlen. Das soll nun aber frühestens 2023 passieren.

Die Fonds wollen von der Bank verlangen, dass sie ihre Interessen stärker berücksichtigt. Auf einen Brief an den HSH-Vorstand im April soll dieser nicht wie gewünscht reagiert haben. Für das Verfahren wollen die Fonds nun ein US-Gesetz nutzen, mit dessen Hilfe mögliche Beweismittel für außerhalb der USA stattfindende Verfahren eingeklagt werden können.

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