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Heckenhöhe und Verjährung: Kritik am neuen Nachbarrecht

Wie hoch darf eine Hecke sein? Gerade der Bewuchs und Abstand von Anpflanzungen zur Grundstücksgrenze führt oft zu Streit zwischen Nachbarn.
Wie hoch darf eine Hecke sein? Gerade der Bewuchs und Abstand von Anpflanzungen zur Grundstücksgrenze führt oft zu Streit zwischen Nachbarn.

Sichtschutz oder Ärgernis? Die Höhe von Anpflanzungen auf der Grundstücksgrenze sorgt oftmals für Streit zwischen Nachbarn. Nun sollen Verjährungsfristen verlängert werden. Der Eigentümerverband Haus & Grund findet das zu kurz gegriffen.

Kiel (dpa) - Der Eigentümerverband Haus & Grund Schleswig-Holstein hat geplante Änderungen am Nachbarrecht zu Heckenhöhen und Verjährungsfristen kritisiert. Gerade der Bewuchs und die Abstände von Anpflanzungen zur Grundstücksgrenze führten oftmals zu Streit zwischen Nachbarn.

Sie seien Gegenstand der Rechtsberatung von Haus & Grund, sagte der Landesvorsitzende Alexander Blazek. Von daher könne er grundsätzlich gut nachvollziehen, dass der Gesetzgeber hier tätig werde. Der vorgelegte Entwurf, der eine Verlängerung der Verjährungsfristen vorsieht, verbessere die Rechtslage aber nicht. Über diesen und andere Gesetzentwürfe wird in der Landtagssitzung diese Woche gemeinsam ohne Aussprache abgestimmt.

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Anspruch auf einen Rückschnit

Aktuell darf eine Hecke an der Grundstücksgrenze 1,20 Meter hoch wachsen. Wächst die Hecke höher, muss sie herunter geschnitten werden. Die Erfahrung zeige aber, dass sich bei einer Höhe von 1,20 Metern niemand darum kümmere, sagte Blazek. Erst bei einer Höhe von etwa 1,80 oder 2,00 Metern fange die Hecke des Nachbarn den Erfahrungen nach oft zu stören an - etwa wegen des Schattenwurfes. Dann sei der Anspruch auf einen Rückschnitt oftmals allerdings verjährt. Bisher muss zwei Jahre nachdem die zulässige Höhe erreicht wurde, Klage erhoben worden sein. Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der Frist auf vier Jahre vor.

Streitigkeiten werden zunehmen

«Nach unserer Auffassung wird das nur verschlimmbessert», sagte Blazek. «Wir befürchten, dass die Streitigkeiten sehr stark zunehmen werden, wenn man die Verjährung einfach verlängert.» Haus & Grund würde befürworten, wenn die rechtlich zulässige Höhe auf etwa 1,75 Meter erhöht würde und die Verjährungsfrist dann einsetze. Die reine Verlängerung der Frist mache die Sache nur unübersichtlicher. Denn niemand wisse wie schnell eine bestimmte Hecke wachse. Im Fall einer Klage müsste dies regelmäßig ein Sachverständiger anhand verschiedener Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Lichtverhältnisse, Art der Pflanze und Pflege überprüfen. Das Verfahren werde dadurch streit- und auch kostenträchtiger sowie sich in die Länge ziehen, so die Befürchtung.