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'HB': Koalition berät über Erleichterungen bei Kurzarbeit

BERLIN (dpa-AFX) - Die große Koalition könnte einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge wegen der Coronavirus-Krise die Regeln für Kurzarbeit befristet bis zum Jahresende lockern. Der Koalitionsausschuss werde am Sonntagabend über eine mögliche Verordnungsermächtigung durch den Bundestag beraten, mit der die Bundesregierung die erweiterten Kurzarbeitsregeln aus den Zeiten der Finanzkrise wieder in Kraft setzen könne. Das berichtete die Zeitung am Samstag unter Berufung auf Koalitionskreise.

Die Spitzen von Union und SPD wollen am Sonntag im Kanzleramt über Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sprechen. Aus der Wirtschaft hatte es bereits Forderungen nach erleichterten Regelungen für eine Kurzarbeit wie in den Jahren der Finanzkrise 2008/2009 gegeben. Damals konnten laut Bundesagentur für Arbeit mehr als 300 000 Arbeitsplätze durch Kurzarbeit gerettet werden. Mit Kurzarbeitergeld ersetzt der Staat 60 Prozent des entgangenen Nettolohns. Ziel ist es, dass Beschäftigte nicht gekündigt werden, sondern im Betrieb bleiben können.

Anspruch auf konjunkturelles Kurzarbeitergeld besteht zum Beispiel bei Produktionsausfällen durch Lieferengpässe oder wenn Betriebe wegen staatlicher Schutzmaßnahmen geschlossen werden. Bisher gibt es Kurzarbeitergeld, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft eines Betriebs von erheblichem Arbeitsausfall betroffen ist. Diese Schwelle könnte nach "Handelsblatt"-Informationen gesenkt werden. Im Gespräch ist demnach außerdem, Firmen mit Kurzarbeit bei den Sozialbeiträgen zu entlasten.