Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.855,50
    +95,42 (+0,24%)
     
  • Gold

    2.241,90
    +29,20 (+1,32%)
     
  • EUR/USD

    1,0790
    -0,0040 (-0,37%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.588,73
    +1.830,80 (+2,87%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,08
    +1,73 (+2,13%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.168,07
    -594,66 (-1,46%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.406,81
    +7,29 (+0,04%)
     

Bei der Hausratversicherung zählen Details

Hamburg (dpa/tmn) - Sind die Bewohner verreist und nicht Zuhause, haben Einbrecher es leichter, unbemerkt Gegenstände zu entwenden. Einbruchsdiebstahl ist grundsätzlich von der Hausratversicherung abgedeckt - die Police übernimmt den Wiederbeschaffungswert versicherter Sachen, erklärt der Bund der Versicherten e.V. (BdV).

Doch es lohnt sich vor dem Urlaub, den Versicherungsschutz genauer zu kontrollieren. Denn die Versicherer unterscheiden zwischen Einbruchsdiebstahl und einfachen Diebstahl.

Zwar bieten viele Versicherer Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände mitversichern, so der BdV. Ist dies aber nicht der Fall, besteht zum Beispiel kein Versicherungsschutz, wenn Diebe Gegenstände von der Terrasse entwenden - denn das wäre dann je kein Einbruchdiebstahl.

Die Hausratversicherung sollte beide Szenarien einschließen. Wer eine Police hat oder eine neue abschließen will, sollte also auf solche Details achten.