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Hausratversicherung greift auch auf Balkon und Terrasse

Der Schutz der Hausratversicherung greift nicht nur drinnen. Auch Hausrat auf dem Balkon ist grundsätzlich geschützt.
Der Schutz der Hausratversicherung greift nicht nur drinnen. Auch Hausrat auf dem Balkon ist grundsätzlich geschützt.

Eine Hausratversicherung kann sinnvoll sein. Sie versichert Einrichtungsgegenstände gegen bestimmte Schäden. Aber nicht nur Hausrat innerhalb der Wohnung ist geschützt.

Hamburg (dpa/tmn) - Der Schutz der Hausratversicherung greift nicht nur in der Wohnung. Auch Gegenstände, die auf Terrasse, Balkon oder Loggia abgestellt wurden, sind versichert. Darauf macht der der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg aufmerksam. Hausrat, der in Garagen abgestellt wurde, ist in der Regel ebenfalls versichert.

Allgemein gilt: Alles, was sich am sogenannten Versicherungsort befindet, ist über die Hausratversicherung bei bestimmten Gefahren geschützt. Mit dem Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung oder das Haus gemeint.

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Einfacher Diebstahl ist nicht versichert

Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz greift unter anderem bei Einbruchdiebstahl ein, nicht aber bei einfachen Diebstahl. Das bedeutet: Wenn Diebe Gegenstände von der Terrasse stehlen, ist das kein Einbruchdiebstahl. In einem solchen Fall gehen Versicherungsnehmer meist leer aus.

Wird ein teures Fahrrad oder E-Bike auf der Terrasse ohne Sicherung durch ein Schloss abgestellt, gilt dies als Risikoausschluss. Die Hausratversicherung würde bei einem Diebstahl nicht für den Schaden aufkommen. Schließen Versicherte ihr Gefährt aber in verkehrsüblicher Weise, bekommen sie das Zweirad zum Neuwert erstattet - sofern die Versicherung auch den einfachen Diebstahl abdeckt.

Bei Außenversicherung auf Deckelung achten

Vertragsbestandteil jeder Hausratversicherung ist zudem die sogenannte Außenversicherung. Mit ihr ist alles geschützt, was sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befindet. Das heißt: Werden beispielsweise elektronische Geräte wie Tablet oder Smartphone in den Urlaub mitgenommen, sind sie auch über die Hausratversicherung geschützt.

Bei der Außenversicherung sollten Versicherte aber berücksichtigen, dass die Entschädigungsleistung gedeckelt ist, beispielsweise auf zehn Prozent der Versicherungssumme. Außerdem greift die Außenversicherung nicht bei Naturgefahren wie Sturm oder Starkregen.