Werbung
Deutsche Märkte schließen in 2 Stunden 10 Minuten
  • DAX

    18.145,25
    +7,60 (+0,04%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.015,93
    +7,76 (+0,15%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Gold

    2.337,00
    -5,10 (-0,22%)
     
  • EUR/USD

    1,0695
    -0,0009 (-0,09%)
     
  • Bitcoin EUR

    61.797,63
    -42,64 (-0,07%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.429,32
    +5,22 (+0,37%)
     
  • Öl (Brent)

    82,95
    -0,41 (-0,49%)
     
  • MDAX

    26.476,59
    -148,43 (-0,56%)
     
  • TecDAX

    3.313,31
    +26,40 (+0,80%)
     
  • SDAX

    14.246,09
    -13,62 (-0,10%)
     
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • FTSE 100

    8.075,88
    +31,07 (+0,39%)
     
  • CAC 40

    8.132,02
    +26,24 (+0,32%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft. Neben Vorstand und Aufsichtsrat ist die Hauptversammlung eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft. Die Aktionäre werden auf der Hauptversammlung über den Geschäftsverlauf informiert und können Beschlüsse fassen. Rechtlich wird zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Hauptversammlung unterschieden. Erstere muss mindestens einmal jährlich einberufen werden. Sie entscheidet unter anderem über die Verwendung des Jahresgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung des Aufsichtsrates und die Genehmigung von Kapital für Kapitalerhöhungen.

Eine außerordentliche Hauptversammlung wird bei besonderen Anlässen einberufen, damit die Aktionäre beispielsweise über Fusionen oder Kapitalmaßnahmen (wie Kapitalerhöhungen) entscheiden können.

Hauptversammlungen werden durch den Vorstand einberufen. Stimmberechtigt auf einer Hauptversammlung sind alle Aktionäre mit Stammaktien, wobei auf jede Stammaktie ein Stimmrecht entfällt. Aktionäre können ihr Stimmrecht selbst wahrnehmen, es auf ihre Bank, eine Vereinigung zum Schutz der Aktionärsrechte oder auf sonstige Beauftragte übertragen oder es verfallen lassen. Stimmrecht und Teilnahmerecht entfallen auf die Aktionäre, die die Aktien zum sogenannten „Record Date“ in ihrem Depot haben. Werden die Aktien nach dem „Record Date“ (aber vor der Hauptversammlung) verkauft, so hat der alte Aktionär das Stimmrecht, obwohl er nicht mehr im Besitz der Aktien ist. Diese Regelung wurde von Experten vielfach kritisiert.

Neben Aktiengesellschaften halten auch Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften in der Rechtsform einer Societas Europaea eine Hauptversammlung ab. Bei einer GmbH heißt das entsprechende Organ Gesellschafterversammlung.