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Hauptverlierer der Coronakrise: Zahl der Minijobber sinkt um 850.000

Geringfügig Beschäftigte leiden laut einer DIW-Studie besonders unter den Auswirkungen der Pandemie. Doch die Koalition ist uneins, wie es mit den Minijobs weitergehen soll.

Der teilweise Lockdown trifft vor allem die Gastronomie. Foto: dpa
Der teilweise Lockdown trifft vor allem die Gastronomie. Foto: dpa

Minijobber gehören nach einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu den Hauptverlierern der Coronakrise auf dem Arbeitsmarkt. Demnach lag die Zahl der geringfügig Beschäftigten im Juni um 850.000 oder zwölf Prozent niedriger als ein Jahr zuvor.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im gleichen Zeitraum lediglich um 0,2 Prozent gesunken. Besonders betroffen sind Frauen, die zwei Drittel aller Minijobs ausüben, die nicht nur ein Nebenjob, sondern die Haupttätigkeit sind.

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„Gerade in einer Rezession wie derzeit werden Minijobber schnell vor die Tür gesetzt“, wird Studienautor Markus M. Grabka im aktuellen DIW-Wochenbericht zitiert. Denn viele Minijobber arbeiten in Branchen wie der Gastronomie oder der Veranstaltungsorganisation, die besonders von den Corona-Einschränkungen betroffen sind.

Und im Unterschied zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können Arbeitgeber für Minijobber kein Kurzarbeitergeld beantragen. Auch haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die Verdienstgrenze in einem Minijob liegt bei maximal 450 Euro im Monat. Die Beschäftigten zahlen keine Steuern und Sozialbeiträge, sofern sie sich von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Dafür entrichtet der Arbeitgeber für Minijobs im gewerblichen Bereich bis zu 31,15 Prozent an Abgaben.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Zahl der Minijobber von Juni 2003 bis Juni 2019 stark um 43 Prozent auf 7,6 Millionen gestiegen. Besonders groß fiel der Zuwachs bei Minijobs aus, die als Nebentätigkeit ausgeübt werden. Traf das im Juni 2003 auf 17 Prozent der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu, so ist der Anteil auf 39 Prozent im Juni 2019 gestiegen. Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten ist dagegen relativ konstant.

Für Studienautor Grabka ist unabhängig von der aktuellen Rezession und den damit verbundenen Härten eine Reform der Minijobs überfällig. Die aktuell geltenden Regelungen fußten im Wesentlichen auf den Arbeitsmarktreformen des Jahres 2003, die dem Ziel dienten, die damals hohe Arbeitslosigkeit zu reduzieren und Geringqualifizierten bessere Erwerbschancen zu bieten. Die Hoffnung, dass Minijobs eine Brücke in normale sozialversicherungspflichtige Jobs sein könnten, habe sich jedoch nicht erfüllt.

Streit über die Verdienstgrenze

Grabka und seine Co-Autoren Carsten Braband und Konstantin Göbler schlagen deshalb vor, die Geringfügigkeitsschwelle von 450 auf 300 Euro abzusenken, um möglichst viele Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln. In der Regierungskoalition besteht allerdings keine Einigkeit, wie es mit dem Instrument weitergehen soll.

Die SPD würde Minijobs perspektivisch gerne in sozialversicherungspflichtige Jobs umwandeln und sie bis dahin auf das Notwendigste begrenzen. Im Gegensatz dazu hat eine Arbeitsgruppe „Bürokratieabbau“ der Unionsfraktion vor Kurzem vorgeschlagen, die Verdienstgrenze von 450 auf 600 Euro anzuheben – was Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) umgehend zurückwies.

Die Union argumentiert, dass jede Anhebung des Mindestlohns eine Reduzierung der Stundenzahl von Minijobbern zur Folge habe. Dies lasse sich durch eine Anhebung der Verdienstgrenze vermeiden. Außerdem gebe die Beschäftigungsform vielen Menschen ohne großen bürokratischen Aufwand die Möglichkeit, etwas hinzuzuverdienen. Davon machten gerade viele Studierende oder Senioren Gebrauch.

Der Bundesvorstand der Frauen-Union der CDU hatte im Sommer gefordert, dass nur noch Schüler, Studenten und Rentner von der Sozialabgabenfreiheit bei Minijobs profitieren sollen. Der größte Anteil der ausschließlich im Minijob Beschäftigten seien Frauen. Minijobs seien aber nicht geeignet, um dauerhaft den Lebensunterhalt zu sichern oder die eigene Rente aufzubauen, argumentierte die Frauen-Union.

Arbeitsminister Heil begründete seine Ablehnung einer Heraufsetzung der Geringfügigkeitsgrenze ebenfalls mit der fehlenden sozialen Absicherung von Minijobbern. In den vergangenen Monaten hätten viele geringfügig Beschäftigte schmerzhaft erfahren müssen, dass sie keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben und bei Jobverlust kein Arbeitslosengeld erhalten, sagte Heil. Eine Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze halte das Ministerium daher weiterhin für den falschen Weg.