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Hartz-IV-Empfänger darf seinen Balkon nicht betreten

Amt wollte Mieterhöhung nicht zahlen

Balkon ja, Nutzung nein – weil das Amt die Kosten nicht tragen will (Bild: Thinkstock)
Balkon ja, Nutzung nein – weil das Amt die Kosten nicht tragen will (Bild: Thinkstock)

Klaus Leichsenring kann seinen neu angebauten Balkon zwar sehen, aber betreten darf er ihn nicht. Der 61-Jährige aus dem sächsischen Bad Schlema hat offizielles Balkonverbot – weil das Amt dem Hartz-IV-Empfänger die Mieterhöhung nicht zahlen wollte, die der Anbau mit sich brachte.

Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, lebt Klaus Leichsenring bereits sein ganzes Leben in der 55 Quadratmeter großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Im Zuge einer Sanierung bekamen jetzt alle Wohnungen Balkone. Das führte im Fall von Klaus Leichsenring zu einer Mieterhöhung von 30 Euro. Doch die will das Sozialamt, das die Miete des Hartz-IV-Empfängers bezahlt, nicht übernehmen.

Damit der langjährige Mieter, der an einer Herzkrankheit leidet, nicht ausziehen muss, fand die Hausverwaltung einen „Kompromiss“: Klaus Leichsenring darf seinen Balkon nicht betreten. Deswegen wurde bei seiner Wohnung sogar auf eine Balkontür verzichtet und stattdessen nur ein Fenster eingebaut. Ist es ebenso verboten, Getränkekisten oder etwas anderes auf dem Balkon zu lagern. Sollte er ihn trotzdem betreten, droht ihm eine Abmahnung.

„Meines Erachtens sollte das Amt bei 30 Euro ein Auge zudrücken“, wird Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, in „Bild“ zitiert. Man solle auch die Kosten  bedenken, die im Falle eines Umzuges des Mieters auf das Amt zukämen. Das zuständige Sozialamt gab bisher keine Stellungnahme ab.

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