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Handyvertrag abschließen – Tipps, um Fehler zu vermeiden

(Bild: Getty)
(Bild: Getty)

Am Telefon ist ein Handyvertrag schnell abgeschlossen. Doch dabei können Verbraucher in die Falle tappen. Was Sie beachten sollten, um Fehler zu vermeiden und welches Wort Sie besser nicht am Telefon sagen sollten.

Bei der Suche nach einem neuen Handyvertrag kommt der Anruf des freundlichen Callcenter-Mitarbeiters gerade richtig. Er hat einen neuen Tarif im Angebot, erklärt geduldig die Vorteile und nennt auch Eckdaten zur Laufzeit und den Kündigungsfristen.

Doch wer blind auf die Aussagen vertraut und den Vertrag direkt am Telefon abschließt, erlebt hinterher womöglich eine böse Überraschung. Denn es könnte sich durchaus herausstellen, dass der Vertrag eigentlich viel zu teuer ist oder der Mobilfunk-Mitarbeiter falsch beraten hat.

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Vorsicht, bei Treueangeboten!

Denn gerade wenn es auf das Laufzeitende eines Vertrages zugeht, versuchen die Mobilfunkanbieter Bestandskunden zu halten. Gerade bei solchen Offerten sollte man auf der Hut sein, blindes Vertrauen in die Seriosität des eigenen Anbieters ist fehl am Platz, warnt die Verbraucherzentrale: „Beliebtes Mittel der Kundenansprache ist seit jeher die telefonische Werbung. Kunden werden mit Worten wie ,Treueangebot‘ oder ,Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren‘ geködert und direkt am Telefon zur Vertragsverlängerung bzw. zum Tarifwechsel veranlasst. Mitunter werden dem angerufenen Verbraucher nur die positiven Aspekte des Vertrags/Tarifs genannt, aber verschwiegen, dass der Vertrag eine neue 24-monatige Laufzeit enthält oder letztlich insgesamt deutlich höhere Kosten anfallen als zuvor. Ein einfaches ,Ja‘ am Ende des Gesprächs reicht dem Anbieter aus, um den Vertrag als geschlossen anzusehen.“

14-tägiges Widerrufsrecht

Zwar besteht bei Abschluss eines Handyvertrages ein 14-tägiges Widerrufsrecht, doch oft realisieren Angerufene gar nicht, dass sie einen Vertrag abgeschlossen haben. „Verbraucher, die sich zunächst näher informieren möchten, werden mit Sätzen wie ,Ich schicke Ihnen das schon mal zu und Sie können sich das Ganze dann ja noch überlegen‘ überlistet“, so die Verbraucherzentrale. Statt Informationsmaterial bekämen Angerufene eine Vertragsbestätigung zugeschickt, die dann oft von Kunden übersehen werde. Sei die Frist für den Widerruf abgelaufen, sei es schwierig aus der Sache herauszukommen.

Auch Kunden, die ihren Vertrag bei einem Anbieter gekündigt haben, würden mitunter perfide ausgetrickst. Telefonische Absprachen würden dann so interpretiert, dass die Kündigung zurückgenommen und ein neuer Vertrag geschlossen wurde. Wolle der Kunde den neuen Vertrag widerrufen, werde darauf verwiesen, dass der alte Vertrag nie gekündigt worden sei. Die Konsequenzen würden Kunden erst dann klar, wenn sie das Kleingedruckte in den schriftlichen Unterlagen studieren.

Das Kleingedruckte lesen

„Deshalb gilt: Bereits am Telefon ganz genau nachfragen oder im Zweifel unmissverständlich deutlich machen, dass man zum jetzigen Zeitpunkt am Telefon keinen Vertrag schließen will“, so die Verbraucherzentrale.

Auf Aussagen von Callcenter-Mitarbeitern am Telefon sollten sich Mobilfunkkunden also besser nicht verlassen. Auch wenn es mühselig ist – wer nicht in eine Falle tappen will, sollte auf jeden Fall die AGBs und Vertragsbedingungen genau lesen und einen Vertrag nur schriftlich abschließen.

Immer zum Laufzeitende kündigen

Wer immer zu günstigsten Konditionen telefonieren will, sollte grundsätzlich zum Ablauf des Vertrages fristgemäß kündigen – auch dann, wenn man beim Anbieter bleiben will, rät das Telekommunikationsportal Teltarif.de. Denn so lassen sich oft neue Konditionen und Extras aushandeln.

Lesen Sie auch: Vor Verlängerung des Handyvertrages kündigen und verhandeln

Der Trick mit dem „Ja“

Immer wieder wird auch berichtet, dass betrügerische Anrufer Verbraucher dazu bringen wollen, am Telefon laut und deutlich „Ja“ zu sagen, um einen Vertragsabschluss vorzutäuschen. „Dazu stellen die Anrufer zum Beispiel Fragen wie: ,Hören Sie mich?‘. Einige Tage später erhalten die Angerufenen Vertragsunterlagen oder Rechnungen. Der Absender behauptet, die Betroffenen hätten doch am Telefon zugestimmt“, berichtet die Verbraucherzentrale.

Zahlen müssten Angerufene so zustande gekommene Rechnungen aber nicht. Die Verbraucherschützer raten aber, sie nicht einfach zu ignorieren, sondern sich zu wehren. Kostenlose Musterbriefe für einen solchen Fall finden Sie hier.

Das Ende der Zwei-Jahres-Verträge?

Den Mobilfunkmarkt grundsätzlich im Auge zu behalten, kann sich lohnen. Immer häufiger machen Anbieter nicht nur günstigere Angebote, sondern setzen auch auf neue Tarif-Modelle, wie derzeit etwa Aldi. Bis zum 31.12.2019 bietet der Discounter das „Aldi Talk Jahrespaket“ an. Wer 59,99 Euro im Voraus zahlt, bekommt dafür unbegrenzt Anrufe und SMS sowie zwölf Gigabyte Datenvolumen (für ein Jahr). Im Bundle mit einem Samsung Galaxy A10 gibt es das Jahrespaket für 159 Euro.

Das Angebot dürfte bei manchem Kunden auf Interesse stoßen und zeigt, dass Bewegung in den Mobilfunkmarkt kommt.