Handy-Abofallen: Falsche Rechnungen für 41.000 Kunden
41 000 Kunden der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil haben falsche und zu hohe Rechnungen bekommen. So bekommen Betroffene ihr Geld zurück.
Mindestens 41.000 Kunden der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil haben laut Stiftung Warentest falsche oder zu hohe Rechnungen bekommen. Sie sollten Leistungen von Drittanbietern wie Videos oder andere auf der Rechnung nicht genannte "Dienste" bezahlen, die sie gar nicht bestellt hatten, berichtet die Zeitschrift "Finanztest".
Vodafone will Gutschriften verteilen
Erst als sich "Finanztest" einschaltete, bekamen Vodafone-Kunden demnach das Geld erstattet; Kunden von Klarmobil und Mobilcom-Debitel sollen Gutschriften erhalten, wie ein Sprecher der beiden Firmen "Finanztest" sagte.
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Abgerechnet hat die Dienste die Firma Infin. Was die Kunden genau bestellt haben sollen, ging aus den Rechnungen nicht hervor. Als sich Mobilfunkkunden bei Infin beschwerten, weil sie mit ihrem Handy nichts gekauft oder abonniert hatten, bekamen sie von dort die schriftliche Auskunft, Infin stehe „fälschlicherweise“ auf der Rechnung. Die Firma habe die „Dienste“ weder „zur Verfügung gestellt“ noch „berechnet“. Allerdings sollten die Kunden dennoch zahlen.
Oft wird Kunden ein Abo untergeschoben
Mobilfunkfirmen buchen über die Handyrechnung Geld für Drittanbieterdienste wie Videos oder Spiele ab, wie die Stiftung Warentest erläutert. Seriöse Anbieter verlangten aber eine ausdrückliche Bestätigung der Bestellung, beispielsweise durch Anklicken eines Buttons mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen". Oft werde Kunden aber einfach ein Kauf oder ein Abo untergeschoben, nachdem sie mit dem Drittanbieter in Berührung gekommen sind - etwa durch das Anklicken eines Werbebanners.
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Wer dafür eine Rechnung bekomme, solle sie nicht bezahlen, riet die Stiftung Warentest: Wenn Sie nichts per Handy gekauft haben, reklamieren Sie die Abbuchung stattdessen schriftlich bei Ihrem Mobilfunkanbieter und verlangen Sie die Rücküberweisung. Stiftung Warentest stellt dafür diesen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung. Betroffene sollten sich zudem per E-Mail bei der Bundesnetzagentur beschweren (Mailadresse: rufnummernmissbrauch@bnetza.de) und unseriöse Drittanbieter wegen Betrugs anzeigen. Die Anzeige kann auch online erfolgen.
Hier geht´s zum kompletten Ratgeber von Stiftung Warentest zum Thema Handyabofallen