Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 8 Stunden 5 Minuten
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.841,12
    -2.167,95 (-3,50%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.386,71
    -37,39 (-2,62%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

Handel übt Kritik an neuer Preisangabeverordnung

BERLIN (dpa-AFX) - Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat deutliche Kritik an der ab Samstag im Einzelhandel geltenden neuen Preisangabenverordnung geübt. "Gerade die weniger zahlungskräftigen Verbraucher werden die Folgen dieser unnötigen Regulierung spüren, weil sie in Zukunft voraussichtlich weniger von Schnäppchen profitieren können", sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Ein Dorn im Auges ist dem Handel vor allem die Regelung, dass Händler bei Rabattaktionen künftig den niedrigsten Preis angeben müssen, der innerhalb der letzten 30 Tage für das Produkt gefordert wurde. Dies sei "unnötig", sagte Genth. Die Verbraucherinnen und Verbraucher seien durch die bislang geltenden Vorschriften bereits ausreichend vor Mondpreisen geschützt.

Der Einzelhandel werde durch die Neuregelung dagegen vor große Herausforderungen gestellt, warnte der HDE-Hauptgeschäftsführer. "Preisreduzierungen sind in Zukunft nur noch möglich, wenn der Händler den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben kann und als "Referenzpreis" auszeichnet." Das sei bei vielen Tausend Artikeln in den Märkten und Online-Shops nicht einfach. Die EDV archiviere die Preise der Vergangenheit häufig nicht.

"Die Werbung mit Preisermäßigungen wird außerdem in bestimmten Medien erheblich erschwert, da der Bekanntgabe des vorherigen Preises in Radio oder Fernsehen Grenzen gesetzt sind", kritisierte Genth. Bestimme Formen der Preiswerbung wie "20 Prozent auf alles" würden dadurch sogar insgesamt infrage gestellt. "Bei solchen Aktionen ist es vollkommen praxisfern, alle Produkte des Sortiments mit einem Referenzpreis zu versehen", urteilte Genth.

Die neue Verordnung führe außerdem zu zahlreichen Unsicherheiten in der Auslegung, die wohl vor Gericht geklärt werden müssten. Daher sei zunächst eine deutliche Zurückhaltung vieler Händlerinnen und Händler bei Preisermäßigungen zu erwarten - zu Lasten der Verbraucher.